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Aufgespießt Schlaf, Richter, schlaf

Ein Urteil im Landessozialgericht Stuttgart wird aufgehoben - weil ein Richter sich ein Nickerchen erlaubt hat.

Von Emily Engels 20.05.2017, 01:01

Stuttgart l So eine Gerichtsverhandlung kann schon mal langwierig werden. Und für so manch einen Richter auch langweilig, wenn es doch nicht um Mord und Todschlag, sondern um Themen wie den Streit um eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit geht. Warum dann nicht gleich die Zeit für ein schnelles Nickerchen nutzen? So in etwa muss sich das ein Richter im Landessozialgericht Stuttgart gedacht haben.

Zu der Gerichtsverhandlung war der ehrenamtliche Richter laut Zeugenaussagen nicht nur zu spät erschienen, sondern „mit auf die Brust gesunkenem Haupt“ sofort eingeschlafen. Auch die leichten Fußstöße seiner Kollegen halfen nicht – der schläfrige Richter nickte immer wieder aufs Neue ein.

Nicht nur in Stuttgart wird der Gerichtssaal als Ort für ein Nickerchen genutzt. Vor zwei Jahren ist in Manchester ein Rechtsanwalt während der Zeugenaussage in einem Vergewaltigungsprozess weggenickt, im US-Bundesstaat Kansas ist vor einigen Monaten ebenfalls ein Richter eingeschlafen – es ging um Diebstahl. Ein paar Minuten Schlaf inmitten eines langen Tages scheinen verlockend, keine Frage. Das Problem: Ein schlafender Richter gilt als „geistig abwesend“. Logisch, denn wer die Zeugenaussagen verpennt, kann sich nur mit viel Fantasie noch eine Meinung zu der Verhandlung bilden. Das Urteil in Stuttgart musste deshalb aufgehoben werden.

Nun muss das Landessozialgericht den Fall neu entscheiden. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich der Richter vorher ordentlich ausgeschlafen hat. Emily Engels