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Gerichtsurteil Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit. Ein belgischer Feuerwehrmann zog vor Gericht.

21.02.2018, 14:49

Straßburg (sk) l Ist Bereitschaftsdienst zu Hause auch Arbeitszeit? Nicht für jeden Arbeitgeber. Ein belgischer Feuerwehrmann hatte dagegen geklagt, ist vor den Europäischen Gerichtshof gezogen – und hat nun Recht bekommen.

Wie der "Bayrische Rundfunk" berichtet, arbeitet der Belgier seit 1981 als freiwilliger Feuerwehrmann und ist darüber hinaus Angestellter eines Privatunternehmens. Der Mann hatte pro Monat eine Woche Rufbereitschaft – und zwar abends und am Wochenende. 2009 klagte er gegen die belgische Stadt Nivelles, weil er eine Entschädigung für seine Bereitschaftsdienste bekommen wollte. Seiner Meinung nach ist Bereitschaftszeit Arbeitszeit.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofes haben dem Feuerwehrmann Recht gegeben. In ihrem Urteil kommen sie zu dem Schluss, dass die EU-Arbeitszeit-Richtlinie auch für Feuerwehrleute gilt. Demnach sei der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anzusehen, weil der Arbeitnehmer diese Zeit zu Hause verbringen muss und darüber hinaus verpflichtet ist, im Notfall innerhalb von acht Minuten einsatzbereit zu sein. Denn das schränke die Möglichkeit, einer anderen Tätigkeit nachzugeben erheblich ein, so die Richter.

Das Urteil wurde zwar am konkreten Fall des freiwilligen Feuerwehrmanns aus Belgien gefällt, sagte ein Sprecher des Europäischen Gerichtshofs dem Europastudio Brüssel, es gelte aber allgemein für alle Arbeitnehmer in der EU, die von zuhause aus Bereitschaftsdienst leisten und innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit sein müssen. Das bedeutet, es könnten auch andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte und Journalisten von dem Urteil betroffen sein.