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Gerichtsurteil Leichenmuseum droht Schließung

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt das Verbot des Menschen-Museums in Berlin. Gunther von Hagens Plastinate-Schau steht vor dem Aus.

08.07.2016, 23:01

Leipzig/Berlin (epd) l Das umstrittene Berliner Menschen-Museum des Leichen-Plastinators Gunther von Hagens steht offenbar vor dem Aus. Das Bundesverwaltungsgericht verwarf eine Beschwerde der Museumsbetreiber. Diese hatte sich gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil in zweiter Instanz gerichtet, wie das Gericht in Leipzig mitteilte.

Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg rechtskräftig. Die Richter hatten festgestellt, dass das im Februar 2015 eröffnete Menschen-Museum eine Genehmigung benötigt, die der Bezirk Mitte bislang verweigert. Der Museumsbetrieb durfte bis zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes aufrechterhalten werden.

Nach dem OVG-Urteil sind die in dem Menschen-Museum gezeigten Plastinate Leichen im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes und unterliegen damit dem gesetzlich geregelten Ausstellungsverbot. Eine Ausnahmeregelung für wissenschaftliche Präparate in anatomischen Instituten sei in dem Fall nicht anwendbar, da der Betreiber eine zum Zweck der Ausstellung gegründete GmbH sei.

Kirchen und Teile der Politik hatten die Eröffnung des Museums heftig kritisiert. Der Stadtbezirk Mitte hatte versucht, eine Eröffnung des einmaligen Museums unter Hinweis auf die Würde Verstorbener zu verhindern. Innerhalb eines Jahres meldeten die Betreiber über 200.000 Besucher.