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Mordprozess Austreibung des Teufels in Zimmer 433

Der Tod einer Südkoreanerin in einem Frankfurter Hotel muss qualvoll gewesen sein. Fünf Verwandte wollten ihr den Teufel austreiben.

10.10.2016, 23:01

Frankfurt/Main (dpa) l Rund zehn Monate nach dem qualvollen Tod einer Südkoreanerin bei einer mutmaßlichen Teufelsaustreibung hat der Mordprozess gegen fünf Verwandte vor dem Frankfurter Landgericht begonnen. Sie sollen die 41-Jährige in einem Frankfurter Hotel in einem stundenlangen Gewaltexzess erstickt haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen Mord zur Last und begründet das mit Grausamkeit. Unter den Angeklagten ist der Sohn des Opfers.

Mit dem 16-Jährigen sitzen auf der Anklagebank: dessen gleichaltriger Cousin, die Cousine des Opfers (45) sowie deren Sohn (22) und deren Tochter (19). Weil drei der Angeklagten jünger als 21 Jahre sind, verhandelt eine Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Erlbruch. Die Angeklagten machten zu Verhandlungsbeginn gestern keinerlei persönliche Angaben und sagten auch nichts zur Sache aus.

Die Familie hielt sich laut Anklage am 5. Dezember 2015 gemeinsam in dem Hotelzimmer auf. In den frühen Morgenstunden soll die 41-Jährige aus unbekannten Gründen angefangen haben, um sich zu schlagen, Selbstgespräche zu führen und körperlich aggressiv zu werden. Daraufhin habe sich der Rest der Familie entschieden, eine Teufelsaustreibung vorzunehmen.

Die Frau starb schließlich an massivem Druck auf den Brustkorb und Gewalteinwirkungen auf den Hals. Sie erstickte qualvoll. Laut Anklage sollen die Verwandten ihrem Opfer Schmerzen zugefügt haben, „die über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgingen“.

Anwalt Oliver Wallasch beantragte, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, um einen Ethno-Soziologen als Sachverständigen zu hören. Dieser solle zur sittlich-geistigen Entwicklung seines 16 Jahre alten Mandanten Stellung nehmen. Dabei gehe es darum, ob dieser aufgrund seiner kulturellen Erfahrungen überhaupt die rechtliche Verantwortung für die Tat übernehmen könne.

Wallasch kritisierte zudem die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: Sie habe die kulturellen Hintergründe der Tat lediglich im Internet recherchiert und den Ehemann des Opfers befragt, statt einen Fachmann einzuschalten. Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Dass der Angeklagte in Korea aufgewachsen sei, reiche nicht, um seine sittlich-geistige Reife anzuzweifeln.

Die Angeklagten sollen früheren Ermittlungsergebnissen zufolge Christen sein – mit schamanistischen Einflüssen. Schamanistische Priester opfern bei ihren Riten den Geistern und rufen sie an, auf die Geschicke der Menschen einzuwirken.

Den Ermittlungen zufolge war die Familie erst rund sechs Wochen vor der Tat nach Frankfurt gekommen, um ein Export-/Import-Geschäft aufzubauen. Sie hatten ein Haus im Taunus gemietet. In das Hotel soll sie gezogen sein, weil einige befürchtet hätten, dass sich in dem Haus Dämonen aufhielten.

Die Jugendstrafkammer hat 15 Verhandlungstage bis Mitte Januar anberaumt. Morgen soll der Prozess fortgesetzt werden.