1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Höhere Strafe für Verkehrs-Gefährdungen

Verkehrsgerichtstag Höhere Strafe für Verkehrs-Gefährdungen

Wer andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt, soll nach Willen des Verkehrsgerichtstages in Goslar in Zukunft härter bestraft werden.

26.01.2018, 17:56

Goslar (dpa) l Höhere Bußgelder und mehr Fahrverbote für gefährliche Verkehrsdelikte sollen nach Expertenforderung Deutschlands Straßen sicherer machen. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich für schärfere Sanktionen aus, vor allem für Überhol-, Tempo- und Abstandsverstöße. Der Kongress, an dem bis Freitag in Goslar rund 1850 Verkehrsexperten aus Ministerien, Gerichten, Unternehmen, Hochschulen und Verbänden teilnahmen, forderte auch eine Reform des Unfallflucht-Paragrafen und ein Ende der Abzockerei deutscher Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsverstößen im Ausland.

  • Höhere Bußgelder: Gefährliche Delikte wie Rasen, Drängeln oder Überholverstöße sollen schärfer geahndet werde. Die Bußgelder dafür sind in Deutschland derzeit deutlich niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Eine pauschale Anhebung aller Bußgeldsätze auch für weniger gefährliche Delikte lehnt der VGT dagegen ab.
  • Abzocke durch Privat-Inkasso: Das Abkassieren deutscher Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsdelikten im Ausland muss nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages verboten werden. Allein 2017 gab es 450 000 entsprechende Fälle. Nach Angaben des ADAC verlangen Inkassobüros als zusätzliche Gebühr teilweise das 20-fache des eigentlichen Bußgeldes für Park -oder Mautverstöße. Erschwerend komme hinzu, dass die Forderungen für die tatsächlichen oder vermeintlichen Verstöße teilweise erst Jahre später geltend gemacht werden, was die Verifizierung erschwere. Auch deshalb müsse das private Inkasso öffentlich-rechtlicher Bußgelder aus Straßenverkehrsverstößen innerhalb der EU ausgeschlossen sein.
  • Cannabis am Steuer: Gelegentliche Cannabis-Konsumenten, die erstmalig im Straßenverkehr auffallen, sollen künftig nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Stattdessen sollten diese Fahrer zur medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Dort könnten sie nachweisen, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen weiterhin geeignet sind.
  • Automatisches Fahren: Das nach der Straßenverkehrsordnung geltende Handyverbot am Steuer soll beim automatischen Fahren nicht gelten, fordern die Experten. Der Gesetzgeber solle klarstellen, dass Fahrerin oder Fahrer das Mobiltelefon und andere elektronische Geräte nutzen dürfen, wenn ein automatisches System die Kontrolle über das Fahrzeug übernommen hat.
  • Unfallflucht: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort soll auch bei Blechschäden strafbar bleiben. Ein zusätzliche Entziehung der Fahrerlaubnis solle es aber nur noch geben, wenn Personen- oder Sachschaden ab 10 000 Euro entstanden ist. Der Gesetzgeber solle zudem die Vorschriften zur "tätigen Reue" reformieren. Eine Strafmilderung oder das "Absehen von Strafe" sollte nicht nur möglich sein, wenn sich jemand nach Parkremplern nachträglich meldet, sondern auch nach Unfällen im fließenden Verkehr. Zudem solle der Gesetzgeber präzisieren, wie lange man am Unfallort warten muss, wenn man einen Schaden telefonisch gemeldet hat.