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Sparverträge Klage gegen Sparkasse vorerst scheitert

Die Klage der Verbraucherzentrale gegen die Kündigungen von Sparverträgen der Sparkasse Anhalt-Bitterfeld ist vorerst gescheitert.

15.11.2016, 14:49

Dessau-Roßlau (dpa) l Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist im Prozess gegen die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld vorerst gescheitert. Wie das Landgericht Dessau-Roßlau am Dienstag mitteilte, unterlag die Organisation in erster Instanz. Die Kreissparkasse darf demnach weiterhin davon ausgehen, dass in den umstrittenen Sparverträgen keine Mindestlaufzeit festgeschrieben ist und diese daher grundsätzlich gekündigt werden können. (Az. 4 O 106/16)

Die Kreissparkasse hatte mehrere Sparverträge gekündigt, die neben Zinsen auch die Ausschüttung von Sparprämien vorsahen. Diese Prämien waren nach Intervallen von 15 und 25 Jahren gestaffelt. Aus dieser Staffelung leitete die Verbraucherzentrale eine Mindestlaufzeit der Verträge ab, die eine Kündigung seitens der Sparkasse vor Ablauf dieser Laufzeit unwirksam gemacht hätte.

Das Gericht urteilte, dass sich aus der Staffelung der Prämien nicht automatisch eine Mindestlaufzeit ergibt und gab damit der Sparkasse recht. Die Staffelung sei lediglich für den Fall festgeschrieben worden, dass der Vertrag 15 beziehungsweise 25 Jahre lang laufe.

Wäre die Klage erfolgreich gewesen, wären alle Kündigungen der betroffenen Verträge auf einen Schlag unwirksam gewesen. Das Gericht traf jedoch ausdrücklich keine inhaltliche Aussage über die Wirksamkeit der Kündigungen im Einzelfall.

Mehrere Klagen einzelner Kunden sind somit weiterhin anhängig. Das Urteil bedeutet lediglich, dass die Sparkasse weiterhin die Rechtsauffassung vertreten darf, dass die Verträge keine Mindestlaufzeit haben und daher mit dreimonatiger Kündigungsfrist aufgelöst werden können. Die Verbraucherzentrale kann gegen das Urteil in Berufung gehen.