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Autonomes Fahren Wenn das Auto allein einparkt

Verkehrsminister Alexander Dobrindt legt einen Entwurf zu Haftungsregeln bei computergesteuerten Autos vor.

13.09.2016, 23:01

Berlin (dpa/AP) l Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will den rechtlichen Weg für neue Systeme ebnen, mit denen Autos ganz ohne Fahrer einparken können. Dabei könnte man aussteigen, und der Wagen rollt ohne Insassen „im niedrigen Geschwindigkeitsbereich“ allein auf einen Platz in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage. Das sieht der Gesetzentwurf des Ministeriums zur Einführung des automatisierten Fahrens vor.

Geregelt wird darin generell, dass Fahrer sich vom Verkehrsgeschehen und der Steuerung solcher Wagen „abwenden“ können, wenn der Computer die Fahrt übernimmt. Der Fahrer muss aber „wahrnehmungsbereit“ bleiben, um wieder die Kontrolle übernehmen zu können.

Der Entwurf, der nun in der Bundesregierung abgestimmt werden soll, legt weitere rechtliche Voraussetzungen zur Haftung fest. So soll in den Fahrzeugen eine Art Blackbox aufzeichnen, wann der Computer gesteuert hat und wann der Mensch. Die Daten soll die Polizei bei Kontrollen einsehen dürfen – allerdings nicht komplett, sondern nur im „notwendigen Maß“. Dies soll ebenfalls für Unfallgegner gelten, wenn es zu einem Zusammenstoß gekommen ist. Allgemein müssen Daten in dem Speichermedium nach drei Jahren gelöscht werden.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen auch Sorgfaltspflichten geregelt werden. Nicht als fahrlässig gilt demnach, wenn sich ein Fahrer während der automatisierten Fahrt „abwendet“. Dies darf aber nicht vollkommen sein. Weiterhin gefordert beibt ein „Mindestmaß an Aufmerksamkeit“, um nach einem Signal des Computers wieder die Kontrolle übernehmen zu können. Verursacht das automatisierte System einen Unfall, muss nicht der Fahrer haften. Stattdessen soll wie bisher die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters greifen.

Damit die Entwicklung computergesteuerter Autos vorankommt, setzt Dobrindt auch auf eine Erprobung neuer Technologien auf der Straße. Neben einem Testfeld auf der Autobahn 9 in Bayern sind Versuche in mindestens sechs deutschen Städten vorgesehen – nämlich in Hamburg, München, Ingolstadt, Braunschweig, Dresden und Düsseldorf.

Geplant ist auch eine Ethik-Kommission zum Thema. Das Expertengremium soll Leitlinien für Algorithmen entwickeln, nach denen Autos in Risikosituationen reagieren. In Autos übernehmen Computer zusehends Fahraufgaben. Dies reicht von Assistenten, die beim Einscheren in eine Parklücke helfen, bis zu Stau-Assistenten für Autobahnfahrten.

Außerdem plant Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für Alkoholsünder Wegfahrsperren im Auto. Der Entwurf für die Einführung solcher „Alkohol-Interlocks“ werde vorbereitet, erklärte Dobrindt am Dienstag. Bei schweren Alkoholvergehen oder bei Wiederholungstätern werde ein „starkes Signal“ gegen Alkoholmissbrauch am Steuer gebraucht. Die Polizeigewerkschaft begrüßte den Vorstoß.

Die „Alkohol-Interlock-Systeme“ verhindern, dass das Fahrzeug startet, wenn der Fahrer alkoholisiert ist. Das Starten des Motors soll mit dem System ohne vorherige Alkoholmessung nicht möglich sein.

Dobrindt verwies darauf, dass es mit Alkohol-Wegfahrsperren gute Erfahrungen in Schweden und den Niederlanden gebe. Diese seien auch durch Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen bestätigt worden. Der Minister begründete den Vorstoß damit, dass Alkohol am Steuer noch immer „eine der häufigsten Unfallursachen“ sei.