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Spionage Bei Datenverlust drohen Bußgelder

Firmenchefs müssen mit Bußgeld und Schadenersatzforderungen rechnen, wenn Hacker wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen Daten klauen.

18.09.2015, 23:01

Magdeburg l Unternehmen verfügen nicht nur selbst über sensibles Wissen. Sie verwalten oft auch sensible Daten ihrer Kunden. Um so katastrophaler können die Folgen eines erfolgreichen Spähangriffes sein. Neben dem Verlust von kostbarem Wissen drohen Bußgelder vonseiten des Staates und Kunden, die Schadenersatz fordern.

Denn im Ernstfall wird nicht nur gegen die Spione und die Mitarbeiter ermittelt, die Daten möglicherweise fahrlässig preisgegeben haben. Auch der Chef des ausgeforschten Unternehmens muss sich verantworten. Er hat generell eine Aufsichtspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, muss Vorkehrungen treffen, Verhaltensregeln festschreiben, um vorzubeugen, dass sich seine Beschäftigten im Geschäftsalltag strafbar machen.

Vernachlässigt der Chef seine Aufsichtspflicht, muss er nach Paragraf 130 im Ordnungswidrigkeitengesetz mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro rechnen. Damit nicht genug. Lässt sich nachweisen, dass es im ausgefoschten Unternehmen keine Sicherheitskonzepte und Vorkehrungen zum Schutz sensibler Daten gab, können Firmenkunden nach Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Schadenersatz fordern, der im schlimmsten Fall ebenfalls in die Millionen gehen kann.

Wie wichtig Vorkehrungen sind, zeigen Zahlen des Landeskriminalamtes (LKA). Allein im vergangenen Jahr registrierte das Amt 555 Fälle in Sachsen-Anhalt, in denen Daten über das Internet abgefangen oder ausgespäht wurden. Darüber hinaus verbuchte das LKA 260 Fälle von Computersabotage. Und die Zahlen bilden eher die Spitze des Eisberges, da viele Übergriffe von Unternehmen aus Angst vor Image-Verlusten nicht gemeldet werden.

In einer Umfrage des Bundesverbands Bitkom geben 51 Prozent der Unternehmen an, bereits Spähattacken registriert zu haben. Bundesweit schätzt Bitkom den Gesamtschaden durch Spionage- und Sabotageangriffe auf 51 Milliarden Euro. Trotz dieser Entwicklung hinken die Unternehmen beim Datenschutz weiter hinterher. Nur 60 Prozent haben inzwischen ihre Mitarbeiter sensibilisiert, weniger als die Hälfte der Firmen hat Schutzkonzepte für ihr Know-how ausgearbeitet.

Das bereitet den Verfassungsschützern Sorgen, denn Wirtschaftsspionage und Sabotage nehmen stetig zu. Nicht nur Firmen versuchen, ihre Wettbewerber auszuspähen. Deutsches Know-how steht ganz oben auf der Liste ausländischer Geheimdienste. Russland und China haben ihre Dienste per Gesetz dazu verpflichtet, Wirtschaftsspionage zu betreiben. In Russland ist federführend der Dienst „Slushba Wneschnej Raswedkij“ (SWR) zuständig, in China das „Ministry of State Security“ (MSS) und das „Third Department“ (3PLA). Alle Dienste beschäftigen Tausende Mitarbeiter.

So ausgefeilt technische Spionage im Internet-Zeitalter auch ist, der Mensch bleibt nach Ansicht von Wirtschaftsschutz-Experten beim Verfassungsschutz die größte Sicherheitslücke. Oft ist er derjenige, der wissend oder unwissend USB-Sticks oder andere Speichermedien mit Spähsoftware an Computer anschließt, auf denen Geheimnisse gespeichert sind. Oder der ausländische Besucher im Unternehmen unbeobachtet lässt oder auf manipulierte E-Mail-Sendungen hereinfällt. Oder der selbst zum Täter wird, weil er vom Chef schlecht bezahlt wird oder degradiert wurde.

Neu ist Experten zufolge, dass Geheimdienste und kriminelle Hacker zunehmend soziale Medien nutzen, um Spähangriffe vorzubereiten. Bei Facebook und in Karriere-Netzwerken wie Xing oder LinkedIn geben Nutzer oft an, bei welcher Firma sie arbeiten und was sie dort machen. Das ermöglicht den Spionen gezielte Angriffe auf bestimmte Personen.

Unternehmen, die ihr Know-how besser sichern, Mitarbeiter sensibilisieren wollen oder bereits Probleme haben, können sich an den Wirtschaftsschutz beim Verfassungsschutz wenden. Die Experten, die im Bundesamt und in den Landesämtern arbeiten, betonten stets, dass sie diskret beraten.