Taxidienst Was darf Uber in Europa?

Taxiverbände laufen Sturm gegen Uber. Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden, welche Regeln für das US-Unternehmen gelten sollen.

Von Matthias Arnold 11.05.2017, 23:01

Luxemburg/Berlin (dpa) l Mit einem Klick eine Fahrgelegenheit finden - mit dieser Geschäfts-idee ist Uber auch in Europa angetreten. Der Fahrdienstvermittler beschäftigt schon seit Längerem die Gerichte. Jetzt geht es vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die Frage, was für ein Unternehmen Uber eigentlich ist – und welche Vorschriften ihm gemacht werden dürfen. Herkömmliche Taxi-Unternehmen fühlen sich durch das Startup auf dem hart umkämpften Markt bedroht.

Wurde Uber in manchen Ländern nicht sogar verboten?

Vollständig verboten ist das US-Unternehmen in keinem europäischen Land. Allerdings stehen nicht überall alle Dienste zur Verfügung. Besonders umstritten war etwa das Angebot UberPop: Dabei vermittelte die Uber-App Fahrgäste an private Fahrer, die ohne Taxilizenz oder Personenbeförderungsschein im eigenen Auto unterwegs waren. Gerichte in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten haben diesen Service verboten. Von dem Konzept hat sich das Unternehmen in nahezu allen europäischen Ländern mittlerweile verabschiedet.

Welchen Weg geht Uber stattdessen?

„Inzwischen ist das Unternehmen ausgewichen auf andere Geschäftsmodelle, die die Kunden nur noch an professionelle Fahrer und Unternehmen vermitteln“, sagt Justus Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbs-Wirtschaft an der Universität Düsseldorf. Dieses Modell heißt UberX. Der Konzern arbeitet dafür etwa mit Chauffeurdiensten zusammen. „In diesem Segment sind die regulatorischen Auflagen nicht so streng“, sagt Haucap. Anders als bei Taxis gebe es etwa keine Preisbindung.

Auch bei den anderen Angeboten vermittelt Uber inzwischen ausschließlich an professionelle Fahrer. Bei UberPool etwa nimmt der Chauffeur gleich mehrere Fahrgäste mit, wenn ihr Ziel in der gleichen Richtung liegt. Das ist etwa in London und Paris möglich, in Deutschland hingegen nicht. Über Uber-Taxi vermittelt der Konzern gewöhnliche Taxifahrten zum ortsüblichen Tarif. Alle weiteren Angebote unterscheiden sich vor allem durch unterschiedliche Wagentypen und -größen.

Worum geht es vor dem EuGH?

Dem Europäischen Gerichtshof liegt die Klage eines großen spanischen Taxiverbands gegen die dortige Uber-Tochter vor. Das Gericht soll unter anderem eine grundlegende Frage endgültig beantworten: Handelt es sich bei Uber um einen elektronischen Vermittlungsdienst zwischen Fahrer und Kunde, also einen Online-Service wie Uber sich selbst bezeichnet? Oder, so argumentieren die Kläger, ist Uber eine reine Verkehrsdienstleistung?

Je nachdem, welcher juristischen Auffassung sich der EuGH anschließt, kann das weitreichende Folgen für Ubers Rolle in Europa haben. Denn Verkehrsdienstleistungen können die einzelnen Mitgliedstaaten deutlich strenger regulieren als Online-Dienste. Gestern hat der Generalanwalt, der die Verhandlung verfolgt und auch frühere Entscheidungen des EuGH berücksichtigt, seine Empfehlung für das Urteil ausgesprochen?

Was empfiehlt der Generalanwalt?

Für den Fahrdienst-Vermittler Uber deutet sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe an. Nach Einschätzung eines wichtigen Gutachters können EU-Staaten von dem Unternehmen verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxi-Betriebe. Die Uber-App sei dem Verkehrssektor zuzuordnen, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme. Damit stehe es den Staaten grundsätzlich frei, die Tätigkeit der Firma zu reglementieren.

Das endgültige Urteil des EuGH wird erst für Ende 2017 erwartet.