Urteil Gebühren für SMS-Tan

Die Tan sichert Bankgeschäfte im Internet gegen Kriminelle ab. Dürfen Banken sich die Tans per SMS extra bezahlen lassen?

13.06.2017, 23:01

Karlsruhe (dpa) l Wer seine Bankgeschäfte am Notebook oder übers Smartphone erledigt, spart sich den Weg in die Filiale. Bei einigen Instituten hat die Bequemlichkeit aber unter Umständen ihren Preis. Verbraucherschützer kritisieren die Extra-Gebühren. Zu Recht? Das klärt seit gestern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Urteil soll am 25. Juli verkündet werden.

Worum geht es?

Das Online-Banking ist auch für Betrüger verlockend. Damit Kriminelle nicht mit wenigen Klicks Konten leerräumen können, ist das Verfahren mit einer Sicherheitsabfrage geschützt. Wer eine Überweisung veranlassen oder ein Lastschriftmandat erteilen möchte, braucht zusätzlich zu seinen Zugangsdaten eine sogenannte Transaktionsnummer (Tan) – für jeden Auftrag eine neue Zahlenkombination.

Wie funktioniert das?

Der Kunde tippt die Tan ein, um den Vorgang zu bestätigen. Früher verschickten die Banken diese Nummern auf Papierlisten mit der Post. Heute gibt es sicherere Verfahren. Unter Sparkassen-Kunden ist nach Auskunft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands der Tan-Generator am weitesten verbreitet, ein kleines Gerät, das zusammen mit der Girokarte funktioniert. Smartphone-Nutzer können die Nummern auch über eine App empfangen. Diese Varianten sind gratis. Jeder dritte Online-Banking-Kunde der Sparkassen lässt sich seine Tans allerdings per SMS schicken. Und das kann Zusatz-Kosten verursachen.

Wie sehen solche Kosten aus?

In dem Karlsruher Verfahren hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das „direktKonto“, das rein übers Internet läuft, zwei Euro im Monat. „Unabhängig vom Kontomodell“ wurden je SMS-Tan zehn Cent fällig. Kein Einzelfall: Nur ein Teil der Institute bietet das SMS-Tan-Verfahren kostenlos an, wie Sprecher Steffen Steudel schildert. „Manche Banken sagen, fünf SMS im Monat sind frei. Bei anderen fällt ab der ersten SMS ein Betrag an.“

Warum stört das Verbraucherschützer?

Nach Auffassung des vzbv müssten die Kontoführungsgebühren sämtliche Kosten für die Sicherheitsabfrage gleich beinhalten. „Das Verschicken der TAN ist aus unserer Sicht keine Extra-Leistung, sondern ein notwendiger Vorgang beim Online-Banking“, sagt Bankenexperte Frank-Christian Pauli. Schließlich sei auch die Vorstellung absurd, dass ein Hotelgast ein Zimmer buche und für jedes Benutzen der Schlüsselkarte zusätzlich Gebühren bezahlen müsse. Er hofft, dass der BGH solche Preismodelle der Banken nun grundsätzlich untersagt.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Das ist nach der Verhandlung am Dienstag völlig offen. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Hans-Ulrich Joeres hat der Senat bisher keine Tendenz und will die Sache jetzt erst beraten. Es kann sogar noch passieren, dass die Klage an formalen Mängeln scheitert.

Inklusive oder nicht: Zahlt am Ende nicht sowieso alles der Kunde?

Im Grunde ja. Aber die Verbraucherschützer beobachten mit Sorge, dass immer mehr Banken die Kosten rund ums Girokonto in einzelne Entgelte aufsplitten. „Das macht es immer schwieriger, die verschiedenen Angebote zu vergleichen“, kritisiert Pauli. Für mehr Transparenz sollen bald neue europäische Regeln sorgen. Vorgesehen ist, dass die Banken ihren Kunden einmal im Jahr eine Übersicht über die kassierten Entgelte zusammenstellen müssen. Im Internet soll es außerdem EU-weit Vergleichsportale geben. Noch fehlen aber die letzten Abstimmungen.