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Verbraucherrecht Auf ein Konto hat jeder Anspruch

Für das Girokonto für jedermann gilt ab 19. Juni der Rechtsanspruch. Und alle Banken müssen es anbieten.

15.06.2016, 05:45

Berlin (dpa) l Ab 19. Juni hat jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto. Die Neuregelung soll vor allem Obdachlosen zugute kommen und Asylsuchenden, die mit Duldung in Deutschland leben.

1. Warum wurde das Gesetz beschlossen?

Ein Leben ohne Girokonto können sich die meisten Menschen hierzulande gar nicht vorstellen. Doch Obdachlose und Asylbewerber waren bisher bei den meisten Kreditinstituten unerwünscht. Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Im September 2012 haben die Sparkassen eine Erklärung zum Bürgerkonto abgegeben und sich verpflichtet, für jede in ihrem Geschäftsgebiet ansässige Privatperson auf Wunsch zumindest ein Guthabenkonto zu führen – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Nationalität.

2. Hat das nicht gereicht?

Die Politik war mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahmen unzufrieden. Obdachlose und Flüchtlinge wurden häufig als Kunden abgelehnt, weil sie entweder keinen festen Wohnsitz hatten oder keine Ausweispapiere vorlegen konnten.

3. Wie viele Menschen sind betroffen?

Nach früheren Schätzungen sollen etwa 670.000 Menschen in Deutschland kein Konto gehabt haben. Spätestens seit dem Flüchtlingsandrang im September vergangenen Jahres war klar, dass die Zahl der „Kontolosen“ rapide steigen dürfte. Das im März auch im Bundesrat endgültig gebilligte Gesetz soll nach früheren Angaben etwa einer Million Menschen zugute kommen.

4. Was genau sieht das Gesetz vor?

Mit dem Zahlungskontengesetz wurde eine Richtlinie der EU umgesetzt. Es werden alle Geldhäuser verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einzurichten. Solche Personen waren bisher nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert worden. Einzige Voraussetzung für die Einrichtung des Basiskontos ist, dass sich die Bürger legal in der EU aufhalten. Der Inhaber des Basiskontos erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Er kann aber nicht sein Konto überziehen.

5. Was sieht das Gesetz noch vor?

Das Gesetz zwingt Banken, künftig ihre Kontogebühren so zu veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne besondere Fachkenntnisse die verschiedenen Angebote problemlos vergleichen können. Zudem soll Kunden der Wechsel der Bank erleichtert werden.

6. Wie hat die Kreditwirtschaft reagiert?

Bei einigen Banken stieß das Vorhaben auf wenig Begeisterung. Sie verwiesen in der Vergangenheit auf internationale Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche, die eine eindeutige Identifizierung von Bankkunden verlangen. Die Kreditwirtschaft pochte auch auf mehr Zeit für die Umsetzung. Die Regelungen zum Basiskonto sollten wie die Vorgaben zum Kontowechsel erst am 18. September 2016 in Kraft treten, hatten Verbände gefordert. Auch sollte der Katalog der Ablehnungs- und Kündigungsgründe erweitert werden.

7. Warum wurde der Stichtag nicht verschoben?

Nach der Zahlungskontenrichtlinie müssen die EU-Staaten diese Vorgaben in der Tat spätestens bis 18. September 2016 umsetzen. Die Regelungen zum Basiskonto können aber früher gelten. „Wegen der hinlänglich bekannten Praxis der Privatbanken und einzelner öffentlich-rechtlicher Sparkassen“, insbesondere Wohnungslosen und Flüchtlingen auch nach dem Inkrafttreten der Zahlungskontenrichtlinie ein solches Konto weiter zu verweigern, bestehe dringender Handlungsbedarf, hieß es im Gesetzentwurf.

8. Und wie ist die Umsetzung?

In der Kreditwirtschaft heißt es: „Das Gesetz gilt, die Banken werden es befolgen.“ Bei den Sparkassen wird betont, für sie ändere sich zum Stichtag im Alltag relativ wenig, denn die Regeln entsprächen „weitgehend“ ihrer Selbstverpflichtung von 2012. Bisher hätten 250 000 Flüchtlinge ein Konto bei Sparkassen eröffnet.