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Vogelgrippe Hochansteckendes Virus entdeckt

Die hochgefährliche Geflügelpest hat Niedersachsen erreicht. Sachsen-Anhalt ist noch nicht betroffen. Trotzdem herrscht Stallpflicht.

23.11.2016, 23:01

Hannover/Magdeburg (dpa/we) l Ein Vogelgrippe-Fall in einem Mastbetrieb im Landkreis Cloppenburg ist von der hochansteckenden Erreger-Variante H5N8 ausgelöst worden. Das habe das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, teilte das Agrarministerium am Mittwochabend mit. Die Infektion ist der erste bestätigte Verdacht auf Geflügelpest in einem niedersächsischen Nutzgeflügelbestand seit der aktuellen Verbreitung der Vogelgrippe.

Der Landkreis Cloppenburg hatte schon vor der Bestätigung der aggressiven Variante angeordnet, die 16 000 Putenhähne in dem betroffenen Betrieb zu töten. Rund um den Putenmastbetrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Weitere Schritte müssten nun eingeleitet werden, erklärte das Ministerium. Möglicherweise müssen noch weitere Tiere in einem Radius von 1000 Metern rund um den betroffen Betrieb getötet werden.

Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) forderte die Geflügelhalter am Mittwochabend noch einmal dazu auf, die Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. „Diese Hygienevorkehrungen sind enorm wichtig. Wir dürfen nicht zulassen, dass das Virus auf weitere Nutztierbestände übergreift“, erklärte er.

Bei einem Wildvogel in Niedersachsen war H5N8 bereits in der vergangenen Woche entdeckt worden: Der Erreger wurde bei einer toten Reiherente im Landkreis Peine nachgewiesen. Außerdem sei im gleichen Landkreis der Vogelgrippeerreger H5 bei einem tot aufgefundenen Schwan entdeckt worden, hatte Meyer am Mittwoch im Landtag erklärt.

In mehr als der Hälfte der niedersächsischen Landkreise gilt wegen der Vogelgrippegefahr inzwischen die Stallpflicht. Der CDU-Politiker Helmut Dammann-Tamke kritisierte am Mittwoch, dass die Landesregierung bislang kein landesweites Aufstallungsgebot erlassen habe, wie dies beispielsweise in Schleswig-Holstein geschehen sei. Meyer wies die Forderung nach einer landesweiten Stallpflicht zurück. Der betroffene Putenmastbetrieb ist laut des Agrarministers zudem ein Betrieb, indem die Tiere nicht im Freiland gehalten wurden.

In Sachsen-Anhalt ist bisher weder der aggressive noch der harmlose Erreger festgestellt worden. Dennoch herrscht im gesamten Land bis auf den Harzkreis Stallpflicht.

Die Stallpflicht treffe vor allem Bio-Betriebe. „Müssen die Tiere länger im Stall bleiben, können zum Beispiel Eier nicht mehr als Bio verkauft werden“, erklärt Christian Apprecht, Geschäftsführer des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt. Das bedeute einen gewichtigen Einnahmeverlust, denn Bio- und Freilandbetriebe seien auf den Preisunterschied angewiesen.