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Bundesnetzagentur Transparenzverordnung für Internet-Anschlüsse

Internetnutzer fragen sich manchmal, ob sie von ihrem Provider tatsächlich die vereinbarte Datenübertragungsrate erhalten. Wie sie dies überprüfen können, wissen sie oft nicht. Eine neue Verordnung der Bundesnetzagentur soll das nun ändern.

02.12.2016, 08:58

Berlin (dpa) - Telefon- und Internet-Anbieter müssen Kunden künftig
umfassender und verständlicher über ihre Verträge informieren. Zudem
erhalten die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die
tatsächlich geleisteten Übertragungsraten.

Die Unternehmen müssen ihre Kunden noch vor Vertragsabschluss
übersichtlich über wesentliche Vertragsinhalte aufklären. In der
monatlichen Rechnung müssen zudem Details wie Mindestlaufzeit und
Kündigungsfrist aufgeführt werden. Das sieht die
"Transparenzverordnung" der Bundesnetzagentur vor, die nun vom Bundestag verabschiedet wurde.

Ferner sollen sich die Kunden ohne Aufwand darüber informieren
können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und
welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Die Anbieter sind damit
auch verpflichtet, die Verbraucher auf Prüfungsmöglichkeiten wie das
Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de
hinzuweisen.

Verordnung der Bundesnetzagentur

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur