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Gröning-Anwalt: BGH bestätigt Urteil wegen Beihilfe zum NS-Massenmord

28.11.2016, 11:02

Karlsruhe (dpa) - Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord im NS-Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.