1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Auszeit von der Pflege: Wenn Angehörige eine Pause brauchen

Kosten für eine Vertretung Auszeit von der Pflege: Wenn Angehörige eine Pause brauchen

Pflege kostet Kraft. Daher ist es normal, dass ein Pflegender ab und an eine Pause braucht. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für eine Vertretung. Pflegende haben mehrere Optionen.

10.07.2017, 04:08

Berlin (dpa/tmn) - Erschöpfung, Krankheit oder Urlaub - es gibt viele Gründe dafür, dass jemand die Pflege eines Angehörigen zeitweise abgeben muss. In dem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: die Kurzzeit- und die Entlastungspflege. Darauf weist das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hin.

Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, wo der Angehörige während der Auszeit betreut wird. Es gibt die Möglichkeit, sich für sechs Wochen pro Kalenderjahr von einer anderen Person vertreten zu lassen. Ein Nachbar, Freund oder ambulanter Pflegedienst übernimmt dann die Aufgaben. Der Pflegebedürftige bleibt zu Hause. Nur die Pflegeperson ist zeitweise eine andere.

Für eine solche Verhinderungspflege bezahlt die Pflegekasse maximal 1612 Euro, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad zwei erreicht hat. Springt ein anderer Angehöriger ein, zahlt die Kasse maximal das eineinhalbfache des Pflegegeldes. Dafür können dann zusätzlich Fahrtkosten und Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Die Belege hierfür sollte man sammeln, rät das ZQP. Anschließend kann man die Erstattung bei der Pflegekasse beantragen. Pflegende können sich im Rahmen der Verhinderungspflege auch stundenweise vertreten lassen.

Alternativ können Pflegende ihren Angehörigen auch für eine kurze Zeit in einem Pflegeheim unterbringen. Auch hier gilt: Die Kurzzeitpflege muss bei der Kasse beantragt werden. Diese bezahlt dann ebenfalls maximal 1612 Euro ab Pflegegrad zwei, allerdings für acht Wochen pro Kalenderjahr. Liegt nur Pflegegrad eins vor, kann eine Vertretung mit dem sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro zumindest teilweise finanziert werden.

Das ZQP rät, den Pflegebedürftigen unbedingt in die Entscheidung einzubeziehen, wer sich während einer Auszeit um ihn kümmert. Viele hätten beispielsweise Sorge, dass aus einer Kurzzeitpflege ein dauerhafter Aufenthalt im Pflegeheim wird. Über solche Ängste sollte man offen sprechen. Gestaltet sich die Kommunikation schwierig, hilft es, einen Vermittler hinzuzuziehen - beispielsweise einen Pflegeberater oder eine nahestehende Person.