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Oberlandesgericht Oldenburg Ehemaliger Liebhaber hat Recht auf Vaterschaftstest

Liebhaber oder Ehemann? Manchmal kann nur ein Gentest ermitteln, wer der biologische Vater eines Kindes ist. Auch wenn die Mutter verheiratet ist, kann sie den Nachweis nicht immer verwehren. Das zeigt ein Urteil aus Oldenburg.

06.04.2017, 04:00

Oldenburg (dpa/tmn) - Eine verheirate Frau muss unter Umständen einem Vaterschaftstest zustimmen, falls ihr früherer Liebhaber vermutet, dass er der Vater ihres Kindes ist. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins mitteilt.

Im verhandelten Fall (Az.: 13 WF 14/17) ging es um eine verheiratete Frau, die ein einjähriges Kind hatte. Ein Mann, mit dem sie vor einiger Zeit eine Affäre hatte, war der Überzeugung, Vater des Kindes zu sein. Das Ehepaar bestritt das jedoch. Zugleich wollte es dem Mann keinen Kontakt mit dem Kind ermöglichen.

Die Mutter verweigerte eine Vaterschaftsfeststellung. Vor Gericht hatte aber der Mann Erfolg, und die Frau musste die Abstammungsuntersuchung zulassen. Eine zusätzliche Belastung der intakten Familie konnten die Richter nicht erkennen, da der Ehemann von dem Verhältnis seiner Frau wusste. Falls sich herausstellen sollte, dass der Liebhaber der Vater ist, müsse man klären, ob ein Kontakt dem Kindeswohl dient oder nicht.

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht