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Rentenfragen Witwe muss neue Heirat der Rentenversicherung mitteilen

Eine Witwen- oder Witwerrente bekommen nur Menschen, deren Familienstand tatsächlich "verwitwet" lautet. Es ist nicht möglich, ein zweites Mal zu heiraten und trotzdem die Witwenrente weiter zu beziehen. Ein Landessozialgericht hat das jetzt klargestellt.

09.02.2017, 03:37

Stuttgart (dpa/tmn) - Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwenrente bezieht, muss eine neue Heirat der Rentenversicherung mitteilen. Denn der Anspruch auf Witwenrente erlischt in diesem Fall.

Im verhandelten Fall ging es um eine Seniorin, die sieben Jahre nach dem Tod ihres ersten Mannes wieder geheiratet hatte. Nachdem auch der zweite Mann gestorben war, hatte sie erneut Witwenrente beantragt. Diese wurde ihr von der Rentenversicherung zwar bewilligt - gleichzeitig erfuhr die Frau aber auch, dass sie wegen der neuen Heirat rückwirkend keinen Anspruch mehr auf die erste Rente hatte.

Die 76-Jährige zog daraufhin vor das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit dem Argument, sie habe nicht noch einmal heiraten wollen, ihr Lebensgefährte habe sie aber mit Flugtickets nach Las Vegas überrascht - und dort hätten sie sich spontan getraut. Die Frau sei nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass die Ehe ein Urlaubsspaß und in Deutschland nicht rechtsgültig sei, hieß es beim Gericht.

Das Sozialgericht in Stuttgart gab der Seniorin zwar zunächst recht, doch das Landessozialgericht (Az.: L 13 R 923/16) hob diese Entscheidung auf. Der Frau hätte einleuchten müssen, dass die Zeremonie in Las Vegas nicht ohne rechtliche Bedeutung war. Das Paar habe zum Beispiel Gebühren zahlen und Angaben zum Familienstand machen müssen. Auch dass die Hochzeit spontan war, nahm die Kammer der Frau nicht ab - schließlich habe sie sogar die Sterbeurkunde ihres ersten Ehemannes mitgenommen.