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Steuererklärung 2016 Computer, Buch, Arbeitsweg: Welche Ausgaben absetzbar sind

Fachliteratur, Arbeitsschuhe, Dienstreisen und das häusliche Arbeitszimmer: Arbeitnehmer können viele Ausgaben für den Beruf beim Finanzamt angeben. Ein Überblick zeigt, welche Voraussetzungen und Pauschalen im Einzelnen gelten. Und wie man die Steuerlast mindert.

Von Isabelle Modler, dpa 15.03.2017, 03:37

Berlin (dpa/tmn) - Ausgaben für den Job können sich bezahlt machen. Zwar berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich pauschal 1000 Euro als Werbungskosten. "In der Regel ist die Pauschale jedoch schnell ausgeschöpft", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Es lohnt sich also, die Aufwendungen einzeln aufzuführen. "Damit sie sich steuermindernd auswirken, sollten Steuerzahler Quittungen und Belege als Nachweis sammeln", rät Klocke. Welche Ausgaben der Fiskus berücksichtigt - ein Überblick:

Arbeitsweg: Arbeitnehmer können von der Pendler-Pauschale profitieren. Sie können 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnsitz angeben - pro tatsächlichem Arbeitstag. "Dabei spielt es keine Rolle, wie weit der Weg ist und ob sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten", erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Wer zu Fuß, mit dem Fahrrad, Motorrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann jedoch nicht mehr als 4500 Euro im Jahr absetzen.