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Händler müssen Pfandbons drei Jahre später noch annehmen

Nicht immer denkt man an der Kasse daran, den Pfandbons einzulösen. Dann liegt er vielleicht zuhause rum. Lange später will man ihn dann einlösen. Laut Gesetz ist das kein Problem.

05.02.2016, 12:07

Düsseldorf (dpa/tmn) - Händler müssen alte Pfandbons annehmen, wenn Kunden sie innerhalb der Verjährungsfrist einlösen wollen. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. In der Regel haben Verbraucher mindestens drei Jahre Zeit, um den Zettel gegen Geld einzutauschen.

Da die Frist meist erst zum Ende des Kalenderjahres beginnt, gilt: Teilweise können sich Kunden noch mehr Zeit lassen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Denn auch Bons aus dem Jahr 2013 können Verbraucher noch bis Ende dieses Jahres beim Händler abgeben.

Wichtig ist dabei nur, dass die Schrift auf den Bons noch gut lesbar ist. Einige Händler beschränken die Eintauschmöglichkeiten allerdings auf die Filiale, in der ein Bon einst ausgegeben wurde.