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Erbrecht Testamente müssen handschriftlich verfasst werden

Wenn es um den letzten Willen geht, kann einiges misslingen. Wer sein Testament selbst verfassen möchte, sollte eine wichtige Sache berücksichtigen. Sonst ist das Testament unwirksam.

15.03.2017, 03:22

Berlin (dpa/tmn) - Wer sein Testament eigenhändig aufsetzen will, muss zu Papier und Stift greifen. "Nach deutschem Recht muss ein eigenhändiges Testament handschriftlich verfasst sein", erklärt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer in Berlin.

Das Testament muss vom Testierenden eigenhändig geschrieben und zum Schluss unterschrieben werden. Computer oder Schreibmaschinen sind tabu: "Jede Zeile des Testaments muss mit der Hand geschrieben werden, sonst ist es unwirksam."

An die Form werden darüber hinaus keine besonderen Anforderungen gestellt. Vorgaben zur Art des Papiers gibt es ebenso wenig wie zu bestimmten Stiften. Auch die Erbfolge kann im Prinzip je nach Wunsch des Erblassers gestaltet werden. Wichtig dabei: "Formulierungen sollten klar und deutlich sein", sagt Hüren. Denn im Erbrecht lauern zahlreiche Fallstricke. Nicht selten weisen Testamente Fehler auf oder sind missverständlich geschrieben. Für ein Testament sollte deswegen ein Experte hinzugezogen werden, zum Beispiel ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht. 

Der Vorteil: Ein notarielles Testament wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. So ist sichergestellt, dass das Testament bei Eintritt des Todesfalls auch gefunden wird. Ein zu Hause verwahrtes Testament kann dagegen nicht registriert werden.

Testamentsregister