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Erbrechtstipp Vermieter stirbt: Erben können nicht direkt Geld verlangen

Der Besitzer verstirbt, was nun? Kommen neue Kosten auf die Mieter zu? Das muss nicht zwingend sein. Vorher müssen die Miterben sich mit der Verwaltung auseinandersetzen. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Mönchengladbach.

28.09.2016, 03:53

Mönchengladbach (dpa/tmn) - Wer in einer geerbten Immobilie lebt, muss für diese Nutzung nicht zwingend eine Entschädigung an Miterben zahlen. Vorher müssen die Miterben eine Neuregelung der Verwaltung und Nutzung der Immobilie verlangen.

Es reicht nicht, wenn sie lediglich eine Zahlungsaufforderung stellen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Mönchengladbach hervor (Az.: 11 O 1/16), wie die Zeitschrift NJW-Spezial (Heft 19/2016) berichtet.

Beschluss in Rechtssprechungsdatenbank NRW

Paragraf 745 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)