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Schwache Blase Inkontinenzhilfe: Kasse zahlt bei ärztlicher Verordnung mit

Benötigen Patienten mit schwacher Blase Hilfsmittel, sollten sie sich eine Verordnung vom Arzt geben lassen. Nur dann beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt.

23.05.2017, 04:02

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer eine schwache Blase hat, braucht früher oder später Inkontinenzhilfen. Einen Teil der Kosten übernehmen die Krankenkassen. Jedoch nur, wenn Betroffene eine ärztliche Verordnung haben, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Darin sollten folgende Angaben nicht fehlen: die Diagnose, die Bezeichnung des verordneten Artikels und die benötigte Menge. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für medizinische Einlagen monatlich zwischen 14 und 28 Euro pro Kunde - je nach Betrag, den sie mit den Apotheken oder Sanitätshäusern vereinbart haben. Patienten müssen sich an den Kosten beteiligen - mit 10 Prozent oder maximal 10 Euro pro Monat.

Seit März gelten neue Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sollen eine bessere Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherstellen. So gilt unter anderem: Vertragspartner müssen über eine Telefonhotline und einen Bringdienst verfügen, sowie die Einlagen unverzüglich in neutralen Kartons ohne Aufdruck liefern.

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