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Sächsischer Verlag prüft nach Urteil zur "Wanderhure" Revision

29.03.2014, 09:52

Leipzig - Nach der Niederlage vor dem Landgericht Düsseldorf um den Buchtitel "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" will der sächsische Verlag Voland & Quist in der kommenden Woche entscheiden, ob er Revision einlegt.

"Wir prüfen, ob wir die finanziellen Mittel aufbringen können und welche Erfolgsaussichten ein solcher Schritt hätte", sagte Verleger Stefan Wolter am Freitag in Leipzig. Der vor zehn Jahren gegründete Verlag sei zwar seit dem vergangenen Jahr schuldenfrei. Das Urteil bedeute jedoch schon jetzt eine massive finanzielle Belastung.

Das Gericht hatte am Donnerstag entschieden, dass Voland & Quist den Kurzgeschichten-Band des Slam-Poeten und Kabarettisten Julius Fischer nicht mehr vertreiben darf. Der Titel sei nicht als Satire erkennbar und hänge sich an den Erfolg der Wanderhuren-Serie des Verlags Droemer Knaur an.

Bereits ausgelieferte Exemplare des Buches können vom Handel jedoch weiterhin verkauft werden. Der Verlag habe selbst kaum noch welche vorrätig, sagt Wolter. Durch den Wirbel um den Prozess seien die Verkaufszahlen für "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" in den vergangenen Wochen angestiegen.

"Wir hätten die Erstauflage auch ohne die Aufmerksamkeit komplett verkauft, aber jetzt geht es deutlich schneller", sagt der Verleger, der mit seinem Kollegen Leif Greinus den Verlag aus Dresden und Leipzig führt. Voland & Quist verlegt viele Bücher von Lesebühnen-Autoren und Poetry Slammern, neben Julius Fischer unter anderem auch Volker Strübing oder Marc-Uwe Kling.