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"Die Zeit ist da" - Suhrkamp-Chefin bestellt ihr Feld

21.01.2015, 13:19

Berlin - Kaum zu glauben, aber wahr: Dem Suhrkamp Verlag ist nach einer beispiellosen gerichtlichen Dauerfehde mit dem Minderheitsgesellschafter Hans Barlach der Befreiungsschlag gelungen.

Was wie eine formale Petitesse klingt - die Umwandlung des Traditionshauses von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft - ist in Wirklichkeit die weitreichende Bestellung des Erbes von Firmenpatriarch Siegfried Unseld (1924-2002). Und die endgültige Entmachtung des jahrelangen erbitterten Widersachers Barlach.

Die Verlegerwitwe Ulla Unseld-Berkéwicz (Alter unbekannt), die nach dem Tod ihres Mannes die Leitung des Hauses übernahm und sich mit Barlach in eine wahre Prozesslawine verstrickte, will sich in den nächsten Monaten aus dem operativen Geschäft zurückziehen und in den Aufsichtsrat wechseln, wie sie am Mittwoch ankündigte.

Der Wochenzeitung "Die Zeit" sagte die frühere Schauspielerin und Autorin feierlich: "Die Krisen sind gemeistert, die Gefahr ist vorüber, die Nachfolge geregelt, das Versprechen, das ich Siegfried Unseld gegeben habe, erfüllt. Die Zeit ist da."

Das heißt allerdings nicht, dass die "schöne Witwe" das Heft aus der Hand gibt. In einer Aktiengesellschaft ist der Aufsichtsrat das eigentliche Kontrollgremium. Der Vorstand kann zwar die täglichen Geschäfte regeln, grundsätzliche Entscheidungen sind aber nicht ohne Zustimmung des Aufsichtsrats möglich. So behält Unseld-Berkéwicz das Sagen in puncto Ausrichtung des Verlags.

Auch weitere Regelungen sichern ihre Hausmacht. Zum alleinigen Vorstand bestellte sie ihren langjährigen Mitstreiter Jonathan Landgrebe. Der erst 37-jährige promovierte Ökonom war schon bisher mit ihr in der Geschäftsführung und focht viele der gerichtlichen Begegnungen mit Barlach aus. "Er stand auf andere Weise genauso im Feuer wie ich", so die Verlegerin.

Landgrebe soll zudem durch ein neues Geschäftsleitungsgremium aus Getreuen unterstützt werden. Bisher benannt sind der Cheflektor Raimund Fellinger, die Unternehmenssprecherin Tanja Postpischil und der Chefkaufmann Gerhard Schneider.

Der größte Coup ist der Verlegerin aber mit der Einbindung der Darmstädter Unternehmerfamilie Ströher gelungen. Die Wella-Erbin Sylvia Ströher und ihr Mann Ulrich steigen als neue Aktionäre bei der Suhrkamp AG ein.

Die Höhe ihrer Anteile wurde auch auf Nachfrage nicht genannt. Gemeinsam besitzen beide Seiten jedoch die Mehrheit der Aktien. Die Stimmrechte seien gebündelt, hieß es. "In diesem Bündnis verfügt die (Unseldsche) Familienstiftung über die Stimmrechtsmehrheit und kann so auch fortan die Geschicke des Verlags lenken."

Die Familie Ströher, trotz und wegen ihres Reichtums ausgesprochen verschwiegen, hatte schon in der Vergangenheit leise an der Suhrkamp-Rettung mitgewirkt. Während der Insolvenz, mit der die vom Verlag angestrebte Umwandlung in die Aktiengesellschaft erzwungen wurde, hatten die Darmstädter offene Honorare an Autoren gezahlt.

Auch jetzt wollen sie offenbar nicht zu Strippenziehern werden. "Unser Engagement für Suhrkamp ist unbefristet und dient der weiteren Zukunftsfähigkeit des Verlags. Eine Einflussnahme auf die Verlagspolitik ist nicht Gegenstand unserer Vereinbarung", betonte Sylvia Ströher in der gemeinsamen Mitteilung. Gleichwohl will sie auch in den Aufsichtsrat.

Und Barlach? Der Hamburger Medienunternehmer, Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, steht auf weitgehend verlorenem Posten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Dezember gegen seinen Antrag grünes Licht für die Verlagsumwandlung gegeben. Durch die neue AG verliert der 59-Jährige jetzt weitreichende Mitspracherechte, die er bisher in der Kommanditgesellschaft hatte.

Zudem sinkt durch den Einstieg der Ströhers sein Anteil am Unternehmen. Hielt er bisher 39 Prozent und Unseld-Berkéwicz 61 Prozent, so verlieren jetzt beide im Verhältnis zu den neuen Mitaktionären.

Zwar muss Karlsruhe noch in der Hauptsache über Barlachs Verfassungsbeschwerde entscheiden. Allerdings dürfte es im Falle eines Falles eher auf eine Entschädigung hinauslaufen. Dass die höchsten Richter die Verlagsumwandlung nach ihrer Eilentscheidung selbst wieder rückgängig machen, gilt als wenig wahrscheinlich.