1. Startseite
  2. >
  3. Kultur
  4. >
  5. Facebooks Problem mit Hetze gegen Flüchtlinge

Facebooks Problem mit Hetze gegen Flüchtlinge

27.08.2015, 08:59

Berlin - Inmitten der Eskalation rechter Gewalt in Heidenau und anderen Städten füllen sich auch zahlreiche Facebook-Seiten mit Hetze gegen Flüchtlinge. Die Kommentare kann man dem Onlinenetzwerk melden, aber nicht immer werden sie auch gelöscht.

"In 2 Tagen soll diese ASSI-LANTEN Heuschreckenplage hier einfallen!", kommentiert ein Nutzer auf der Facebook-Seite "Bürgerinitiative Heidenau". Ein weiterer fügt hinzu: "Solange die Links / Grünen Gutmenschen dumm quatschen was die Politik nennen passiert Garnichts ausser das wir z.B. mit dem Abschaum Afrikas zugemüllt werden!" Die Seite, die fast 500 Facebook-Nutzern "gefällt", kommt im Vergleich dazu zurückhaltender daher. Sie wolle sich "dafür einsetzen, das die Heidenauer eine Möglichkeit bekommen, ihren begründeten Protest friedlich zum Ausdruck bringen zu können".

Hassbotschaften sind auf Facebook offiziell verboten - das steht in den "Gemeinschaftsrichtlinien", die sich das soziale Netzwerk selbst gegeben hat. "Facebook entfernt sämtliche Hassbotschaften, d. h. Inhalte, die Personen aufgrund der folgenden Eigenschaften direkt angreifen: Rasse, Ethnizität, Nationale Herkunft, Religiöse Zugehörigkeit, Sexuelle Orientierung, Geschlecht bzw. geschlechtliche Identität oder Schwere Behinderungen oder Krankheiten", heißt es.

Volksverhetzende Postings können auch strafrechtliche Folgen haben. Ein 34-jähriger Berliner ist jüngst zu einer Geldstrafe von 4800 Euro wegen Hetze auf Facebook verurteilt worden. Er hatte bei einer Diskussion um ein Flüchtlingsheim in Berlin-Köpenick Erschießungen und Gaskammern gefordert. Auch in anderen Teilen Deutschlands nimmt die Polizei Ermittlungen auf, es gibt Urteile mit Geldstrafen.

Trotzdem finden sich auf Facebook viele Seiten, die sich "Bürgerschutz" oder "Bürgerinitiative" nennen, kombiniert mit dem Namen einer Stadt oder Kleinstadt, und Stimmung gegen Asylbewerberheime machen. Die Kommentare darauf wimmeln von Begriffen wie "Schmarotzer","Bananenpflücker", "Drecksgesindel", "Asylantenpack".

Wie kann es sein, dass hetzerische Aufrufe bei Facebook online bleiben? "Facebook ist in hohem Grad selbstreguliert. Das bedeutet, dass Nutzer Inhalte selbst melden können, die sie als bedenklich oder anstößig empfinden", sagt eine Facebook-Sprecherin. Neben jedem Bild und jeder Meinungsäußerung können Nutzer auf einen Button klicken und den Inhalt melden. "Jede Meldung wird vom Community Operations Team geprüft, das speziell für diese Aufgabe ausgebildet ist und weltweit täglich rund um die Uhr arbeitet." Jede Woche würden hunderttausende dieser Meldungen bearbeitet. Verstoße ein Eintrag gegen die Gemeinschaftsrichtlinien, werde er gelöscht und unter Umständen auch der entsprechende Nutzer blockiert.

In einem konkreten Fall sieht das so aus: Die Facebook-Seite "Flöha Sagt Nein Zum Heim" öffnet mit dem Statement "Viel Leid in der Heimat, doch Asyl wird hervorgehoben und finanziert!". Knapp 1800 Nutzern gefällt diese Seite, einer davon kommentiert: "Sind ja alles "arme traumatisierte Flüchtlinge". Anpacken -zusammendreschen und dann an einem Seil um den Hals aus Deutschland rauszerren. Sachsen bleibt Deutsch-und Deutschland auch." Vom Facebook-Team kommt zu diesem Kommentar nach etwa einem Tag Bearbeitung die Antwort, er verstoße nicht gegen die Gemeinschaftsrichtlinien.

Dem Chefredakteur des Medienmagazins DWDL.de, Thomas Lückerath, passiert genau so etwas zu oft, wenn es um fremdenfeindliche Hetze geht. "Da gibt es in der Theorie ein gutes System, das funktioniert nur leider nicht, weil all diese Beiträge, die ich gemeldet habe, angeblich mit den Gemeinschaftsstandards von Facebook vereinbar sind", sagt Lückerath. Auch andere Netzaktivisten, Blogger und Journalisten prangern das Vorgehen von Facebook an.

Anfang August machte Lückerath seinem Ärger über einen Artikel Luft. "Schockierenderweise entspricht fast alles, was man meldet, diesen Standards, was die Frage aufwirft, wie gründlich Facebook das überprüft und wie verantwortungsvoll es mit seiner Community umgeht", sagt Lückerath.

"Inhaltliche Richtlinien aufzustellen, die es mehr als einer Milliarde Menschen erlauben, sich Ausdruck zu verschaffen und gleichzeitig die Rechte und Gefühle anderer Menschen zu respektieren, ist eine permanente Herausforderung", sagt dazu die Sprecherin von Facebook. Zu konkreten Fällen äußert sich das Online-Netzwerk mit rund 1,5 Milliarden Mitgliedern weltweit nicht. Facebook selbst ist als Plattform-Betreiber geschützt und kann nicht für jede Äußerung eines Nutzers verantwortlich gemacht werden.

"Was wir tun können, ist, dagegenzuhalten - mit den vielen einzelnen Menschen, Gruppen oder Initiativen, die sich für die Integration, gegen Nazis und in ihrer Community für Flüchtlinge engagieren - auch auf Facebook", sagt die Sprecherin des sozialen Netzwerks. Dafür arbeite man auch mit verschiedenen Initiativen zusammen.

Julia Schramm, Mitarbeiterin der gegen Rassismus agierenden Amadeu-Antonio-Stiftung, sieht im Umgang von Facebook mit Hassbotschaften noch einen Lernprozess. Facebook habe jeden Tag ein massives Aufkommen an Meldungen. "Die haben selber noch keinen Weg gefunden, damit konstruktiv umzugehen", sagt Schramm. Dabei hätten Neo-Nazis das Netz von Anfang an genutzt, um Propaganda zu betreiben.


Wann eine Meinungsäußerung strafrechtlich relevant wird
Für rechtsradikale Äußerungen sind bereits Nutzer inBerlin und Bayern wegen Volksverhetzung zu hohen Geldstrafenverurteilt worden.

"Zumindest im Graubereich, wo Äußerungen zwar scharf sind, aber einengewissen Grad nicht übersteigen, ist stets abzuwägen mit demGrundrecht auf Meinungsfreiheit", sagt Michael Heghmanns,Strafrechtler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Dastreffe vor allem auf bei Äußerungen mit politischem Kontext zu.

"Beim Tatbestand der Volksverhetzung ist schon das Beschimpfen einerethnischen Gruppe wegen ihrer Herkunft verboten und steht unterStrafe." Die Aussagen müssten aber "geeignet sein, den öffentlichenFrieden zu stören", sagt Heghmanns. Solche Äußerungen im kleinenKreise seien nicht dazu nicht geeignet. "Wenn ich das bei Facebookveröffentliche, kann es schon anders sein."

Dabei stellt sich auch die Frage, ob nicht Facebook selbst für solcheKommentare strafrechtlich belangt werden könnte. "Facebook genießtdie gesetzlichen Privilegien eines Plattform-Betreibers, die Facebookdavor schützen, für jedwede Äußerung eines Nutzers verantwortlichgemacht zu werden", sagt Thorsten Feldmann, Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht. "Facebook haftet allenfalls, nachdem es Kenntnis vonsolchen Kommentaren hat und diese nicht entfernt." Dafür müsse dassoziale Netzwerk aber wissen, dass das Posting existiert und dassdieses eine Straftat darstellt.