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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Suhrkamp Verlag darf Aktiengesellschaft werden

20.12.2014, 01:10

Karlsruhe (dpa) l Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg frei gemacht für die Rettung des Suhrkamp-Verlages. Es entschied, dass das Traditionshaus eine Aktiengesellschaft werden darf. In der am Freitag veröffentlichten Entscheidung wurde der Eilantrag von Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach abgewiesen. Barlach ist strikt gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, der eine Umwandlung des Verlages von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vorsieht. (2 BvR 1978/13)
Die Verfassungsrichter entschieden nach einer in Eilsachen üblichen Folgenabwägung: Wenn die Umwandlung jetzt nicht weitergehen könne, sei der Schaden für Verlag, Arbeitnehmer und Gläubiger viel größer als die Nachteile Barlachs bei Vollzug des Sanierungsplans.
Es "besteht ein erhebliches Risiko, dass bei einer weiteren Verzögerung die durch den Insolvenzplan beabsichtigte Sanierung endgültig scheitert und die Schuldnerin (der Verlag, Anm.d.R.) zerschlagen wird", teilten die Richter mit. Denn der Verlag habe durch eine eidesstattliche Versicherung seines Geschäftsführers "glaubhaft gemacht", dass er bei einer weiteren Verzögerung spätestens ab Juni 2015 zahlungsunfähig wäre.
Der Weg zur vollständigen Umsetzung des Insolvenzplans sei endgültig frei, erklärte Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil.
Barlach war gegen die Pläne der Verlagschefin bis vor das oberste deutsche Gericht gezogen. Denn bei der Umwandlung behielte der Hamburger Medienunternehmer zwar seinen Anteil von 39 Prozent am Unternehmen, könnte aber durch die Konstruktion der Aktiengesellschaft mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat nicht mehr in das Alltagsgeschäft des Verlages eingreifen.