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Streit um NS-Bronzepferde weiter offen

Wem gehören zwei Bronzepferde, die einst vor Hitlers Reichskanzlei standen? Nur ein Zivilgericht kann die Frage klären, befanden jetzt Verwaltungsrichter in Berlin.

30.11.2015, 13:08

Berlin/Bad Dürkheim (dpa) - Zwischenstand im Streit um die beiden im pfälzischen Bad Dürkheim entdeckten NS-Bronzepferde: Nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bleibt zunächst die Bundesrepublik für die Skulpturen verantwortlich. Wem sie wirklich gehören, müsste zivilrechtlich geklärt werden.

Die beiden Pferde von Josef Thorak (1889-1952), die bis 1943 vor der Reichskanzlei Adolf Hitlers in Berlin standen, waren im Mai zusammen mit weiteren NS-Skulpturen in einer Lagerhalle in Bad Dürkheim entdeckt und beschlagnahmt worden. Der Mieter der Halle erhebt Anspruch darauf.

Das Bundesvermögensamt hatte die Werke jedoch als ehemaliges Reichsvermögen der Bundesrepublik zugeordnet, wie es juristisch heißt. Diese Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht jetzt mit seinem Urteil vom 23. November.

Dabei geht es allerdings nur um die formale Frage, wer zunächst Ansprechpartner ist. Dies hat zur Folge, dass die Klärung der tatsächlichen Eigentümerstellung an dem Vermögenswert den Zivilgerichten vorbehalten bleibt, so das Verwaltungsgericht.

Der Anwalt des Hallenmieters, Andreas Hiemsch, sagte auf Anfrage, er werde mit seinem Mandanten über das weitere Vorgehen beraten. Der Mann hatte geltend gemacht, er habe die Skulpturen vor mehr als 25 Jahren rechtmäßig von der russischen Armee und den früheren Herstellern gekauft.

Die Skulpturen waren im Mai bei einer Razzia entdeckt worden. Dabei ging es um den Verdacht der Hehlerei an rechtswidrig erlangtem Bundesvermögen.