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Implantationspfusch Endlich Einigung über Schmerzensgeld

Sechs Jahre nach einer Operation, wartete eine Rentnerin noch immer auf Schmerzensgeld. Der Leser-Obmann bat die Klinik um Hilfe.

Von Gudrun Oelze 02.11.2015, 09:46

Statt gesund und schmerzlos verließ eine Seniorin aus der Gemeinde Sülzetal das Krankenhaus als Krüppel. Hatte sie vor der Operation den ganzen Haushalt einschließlich Malerarbeiten bewältigt, war nach der stationären Behandlung an so etwas nicht mehr zu denken.

Daran hat sich auch nichts geändert, obwohl es nun schon sechs Jahre her ist, dass es bei der Implantation einer Knieendoprothese bei dieser Patientin zu so gravierenden Behandlungsfehlern kam, dass die dadurch erlittenen gesundheitlichen Schädigungen der Betroffenen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen G – erheblich gehbehindert – amtlich bestätigt werden mussten. Zu den körperlichen Beschwerden kamen auch seelische, „denn es ist nicht einfach sich damit abzufinden, für den Rest des Lebens ein Krüppel zu sein“, sagt sie.

Die Krankenkasse hat die Kosten für den Ärztepfusch bei dieser Versicherten nicht übernehmen wollen, ist rechtlich gegen das Fachkrankenhaus vorgegangen und hatte damit Erfolg. Die Betroffene saß als eine Art „Zeugin“ dabei, wurde dann aber auf eigene Ansprüche wegen ihrer dauerhaften Gesundheitsschädigung – verursacht durch Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht – hingewiesen.

Die stellte sie dann auch, doch wartete sie bislang vergebens auf Schmerzensgeld von der Klinikversicherung. Trotz aller Gutachten, die im Laufe von Jahren angefordert und angefertigt wurden und doch immer wieder nur den enormen gesundheitlichen Schaden bei dieser Frau bestätigten – eine Entscheidung zu ihren Schadenersatzansprüchen war nicht in Sicht.

Doch dann endlich schien eine Einigung erreicht: Zwischen den Rechtsvertretern beider Seiten war die Zahlung von Schmerzensgeld vereinbart worden. Das jedenfalls teilte man Anfang dieses Jahres der Betroffenen mit – um sie nur wenig später wissen zu lassen, dass der Haftpflichtversicher des Krankenhauses dem Vergleich doch nicht zustimme. Es bestünden trotz Gutachten Zweifel, inwieweit sich weitere Erkrankungen der Mandantin auf deren Zustand auswirkten …

Es verletze sie zutiefst, dass man sie nachweislich zum Krüppel gemacht habe und nun seine Hände in Unschuld waschen wolle, schrieb die Leserin. Wolle man ihr nun noch zusätzlich schaden, indem man ihr eine Entschädigung vorenthielte, fragte sie sich und auch uns.

Der Leser-Obmann bat daraufhin die Klinik um Hilfe und Unterstützung, damit die mittlerweile 80 Jahre alte Dame bald zu dem ihr zustehenden Schmerzensgeld wegen des ärztlichen Behandlungsfehlers käme. Zu diesem Arzthaftungsfall finden derzeit weitere Vergleichsverhandlungen statt, ergab eine Nachfrage beim Versicherer des Krankenhauses, doch sei eine abschließende Entscheidung in Kürze zu erwarten, wurde uns versichert.

Die Einigung gab es nun tatsächlich vor wenigen Tagen. Die Betroffene aus dem Landkreis Börde wurde darüber informiert und wartet jetzt auf den Eingang des Schmerzensgeldes. Davon will sie sich sofort ein Elektromobil, vielleicht gar eines mit Überdachung, anschaffen, damit sie außerhalb des Hauses wieder etwas mobil ist.