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Prepaid-Karte Kurzer Anruf rettet Handy-Vertrag

Ein Mobilfunkanbieter kündigte einen Vertrag, weil die Prepaid-Karte längere Zeit nicht aufgeladen wurde.

Von Gudrun Oelze 15.11.2015, 23:01

Nur selten nutzt ein Leser aus dem Landkreis Börde sein Handy, hat es unterwegs für den Notfall aber immer dabei. Darum hat er keinen Handy-Vertrag, sondern lädt das Guthaben immer wieder auf, wenn das alte verbraucht ist.

Das war lange nicht nötig, weil er seit geraumer Zeit  kaum etwas abtelefonierte. Aber genau deshalb will ihm der Telefonanbieter nun kündigen. „Wenn eine Prepaid-Karte längere Zeit nicht aufgeladen wird, sieht es für uns so aus, als ob ein Kunde sie nicht mehr nutzen möchte", teilte die Deutsche Telekom dem verdutzten Kunden mit. Ist das überhaupt rechtens?, fragte er, und was passiert mit meinem Guthaben?

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erhielten wir Antwort auf diese Frage. „Der geschilderte Fall ist gängige Praxis bei allen Mobilfunkanbietern im Prepaid-Bereich“, bestätigte Katja Schwaar von der Magdeburger Beratungsstelle. Bei fast allen Billiganbietern sei sogar in den Geschäftsbedingungen geregelt, dass eine Wiederaufladung in vielen Fällen schon aller sechs Monate nötig werde – also sehr kurze Fristen für Wenignutzer. Bei der Telekom komme der Kündigungsbrief in der Regel erst, wenn die Karte zwei Jahre lang nicht aufgeladen wurde oder drei Monate keinerlei Nutzung erfolgte.

„Vielen Kunden ist gar nicht bewusst, dass auch bei Prepaid ein Vertrag vorliegt“, so die Verbraucherberaterin weiter. Den kann der Kunde ebenso wie der Vertragspartner innerhalb eines Monats kündigen. „Und genau so eine ordentliche Kündigung liegt im Falle dieses Kunden vor“, stellt sie fest. Der Kunde könne dieser nur entgehen, wenn er den kleinstmöglichen Betrag wieder auflädt. Dann sollte er zukünftig aber auch wenigstens einmal im Monat ein Kurztelefonat führen oder eine SMS schicken, damit nicht wieder Ähnliches passiert.

Entscheidet er sich hingegen zur Kündigung des Vertrages, „hat er selbstverständlich Anspruch auf Rückerstattung seines Guthabens“, so Katja Schwaar. Dies geschehe jedoch nicht automatisch, der Kunde müsse selbst aktiv werden und es mit Kontoverbindung zurückfordern. „Das klappt meist gut und unproblematisch“, weiß die Verbraucherberaterin, und verrät, dass sie solche Fälle „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“ sehe.

Oftmals handele es sich doch sowieso um Altverträge mit noch recht ungünstigen und teuren Konditionen. Für viele biete sich mit der Kündigung dann auch die Chance auf einen Wechsel in modernere und billigere Tarife. „Das würde ich auf jeden Fall empfehlen.“ Auch die Telekom biete ihrem Kunden sicher eine billigere Variante. Er sollte bei seiner Entscheidung auch bedenken, dass es bei keinem Anbieter funktionieren wird, das Prepaid-Handy nur als „Schlafvariante“ zu halten. „Ein kurzer Anruf pro Monat aber löst das Problem und tut bei den neuen Preisen auch keinem weh“, meint Katja Schwaar.