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Interessenskonflikt Muss immer das Alter genannt werden?

Bei den Altersangaben in Zeitungsberichten ist Fingerspitzengefühl gefragt - vor allem in der lokalen Berichterstattung.

05.09.2016, 00:00

"Als aufmerksamer Leser der Volksstimme stelle ich fest, dass es fast keine Meldung, keinen Bericht und keine Reportage gibt, in der nicht das Alter der ,handelnden‘ Personen genannt wird. Ich frage mich, ob das unbedingt sein muss.“ Er frage sich auch, ob die Nennung der Altersangabe im Interesse der jeweiligen Person sei, schrieb der Leser.

Die Beobachtung ist richtig. In vielen – wenn auch bei weitem nicht in allen – Artikeln, die in unserer Zeitung erscheinen, findet sich die Altersangabe derjenigen Person, um die es darin eigentlich geht, während „Randfiguren“ ohne eine solche „davonkommen“.

Beispiele in Artikeln der vergangenen Tage sind unter anderen ein „66-jähriger Ex-Vorstandschef“ und ein „37-jähriger Europaabgeordneter“. In beiden Fällen halte ich die Altersangabe allerdings für gerechtfertigt; ich sehe darin durchaus einen Beitrag zur Einordnung der jeweiligen „handelnden“ Person. In dem Sinne unverzichtbar auch scheinen mir Altersangaben in Gerichtsberichten.

Die nach dem Namen in Klammern gesetzte Altersangabe findet sich seit eh und je auf unserer Seite „Rund um die Welt“, insbesondere unter der Rubrik „Personalien“. Auf den eher politischen Seiten nennen wir die Altersangabe nur dort, wo sie von Bedeutung sein kann, wenn eben der Europaabgeordnete 37 Jahre jung und ist durchaus etwas zu sagen hat. Altersangaben solcher in der Öffentlichkeit stehender Menschen sind ja öffentlich zugänglich, es wird also nicht nichts Gewünschtes mitgeteilt oder die Privatsphäre verletzt.

Vor allem in der lokalen Berichterstattung – und darauf schien sich unser Leser in erster Linie zu beziehen – ist Fingerspitzengefühl erforderlich, wenn es um die Altersangabe geht. Das wissen meine Kolleginnen und Kollegen auch. In der Regel halten wir es so, das Alter der in dem Artikel genannten Person als Zusatzinformation zu nennen, wo es sinnvoll erscheint. Dies sollte allerdings nicht inflationär geschehen. Selbstverständlich ist, den Betreffenden, besonders natürlich wenn es sich um eine Frau handelt, zu fragen, ob er beziehungsweise sie mit der Altersangabe einverstanden ist.