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Abwasser Alt-Forderungen nach dem Hauskauf?

Der Abwasserverband fordert von einem Leser in der Börde rückwirkend Beiträge aus Zeiten, in denen er das Grundstück noch gar nicht besaß.

Von Gudrun Oelze 05.03.2017, 23:01

Wanzleben/Oschersleben l Müsste dafür nicht der Verkäufer der Immobilie aufkommen? Eine tatsächlich komplizierte Frage, deren Antwort bei vielen Betroffenen Unverständnis auslöst, bestätigt Dr. Holger Neumann. Der Geschäftsführer von Haus & Grund Magdeburg verweist darauf, dass hierbei zwischen dem verwaltungsrechtlichen Vorgang und dem zivilrechtlichen Kaufvertrag unterschieden werden muss.

Veränderte Rechtsprechung zur Verjährung

Verwaltungsrechtlich kann ein Beitragsbescheid erst dann ausgefertigt werden, wenn die sogenannte sachliche Beitragspflicht entstanden ist, erläutert er. Dazu muss die Straße oder der Abwasseranschluss fertig und eine gültige Satzung vorhanden sein. „Leider vertreten viele Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt die Auffassung, dass der Vorteil beim Abwasseranschluss für den Grundstückseigentümer nicht dann eintritt, wenn sein Grundstück angeschlossen werden kann, sondern wenn das abwassertechnische Konzept des Verbandes vollständig realisiert wurde“, so Neumann. Hinzu komme, dass eine wirksame Satzung nur sehr schwierig aufzustellen sei, weil sich auch die Rechtsprechung ständig ändere. Beides führe dazu, dass die reguläre Verjährung von drei Jahren im Beitragsrecht praktisch ausgehebelt wurde.

Dieser Praxis habe zwar das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen widersprochen, erinnert der Vereinschef. Der Gesetzgeber habe deshalb eine zusätzliche zehnjährige Höchstfestsetzungsverjährungsfrist eingeführt. Allerdings seien auch hier schon wieder Aufweichungstendenzen erkennbar.

„Realistisch muss man im Augenblick die Rechtswirklichkeit so einschätzen, dass es keine Verjährungsfristen für Beiträge gibt und ein Grund-stückseigentümer laufend mit Nachforderungen rechnen muss.“

Unabhängig von dieser unbefriedigenden verwaltungsrechtlichen Situation hat aber auch die zivilrechtliche Formulierung im Kaufvertrag Bedeutung. Wird darin zum Beispiel auf den Zugang des Beitragsbescheides abgestellt, so muss nur noch der Käufer, also der jetzige Eigentümer, mit Forderungen auch aus vergangener Zeit rechnen. Wird jedoch auf grundstücksbezogene Vorteilsmerkmale wie den Anschluss an die Kanalisation oder Fertigstellung einer vor dem Haus liegenden Straße abgestellt, wäre der Verkäufer auch noch für Jahre später erhobene Beitragsforderungen zuständig.