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Banken Schwere Suche nach 100-Euro-Scheinen

Wie beim Geldinstitut Kundenwünsche mit Sicherheitsmaßnahmen in Konflikt geraten können.

Von Gudrun Oelze 22.01.2017, 23:01

Arendsee l „Weihnachtsgeld“ von Oma und Opa oder anderen Verwandten ist für viele der Beschenkten schon fest eingeplant, während manch Schenkender sich noch immer ärgert, mit welchem Aufwand die „Scheinchen“ dafür zu beschaffen waren.

So wollte auch eine nahe dem Arendsee wohnende Leserin für Kinder und Enkel rechtzeitig vor den Festtagen Umschläge mit jeweils Hundert-Euro-Scheinen füllen. Die bekam sie aber nicht bei ihrer Bankfiliale – weil die Mitarbeiterin dort allein sei und aus Sicherheitsgründen nie offenes Bargeld ausgebe, wie ihr erläutert wurde. Aber die Kundin könne sich das Geld ja aus dem Automaten ziehen – dann aber als sortierte Scheine – oder in einen größeren Ort fahren, wo die Bank dann sicher auch Hunderter vorrätig haben werde.

Doch auch im nahen Arendsee bekam die Kundin an der Kasse nicht die von ihr gewünschten Scheine, da die dortige Filiale zu einem anderen Bankkreis gehöre und man daher ihr Konto nicht einsehen könne.

Weiter auf der Odyssee des Weihnachtsgeldes trug die Seniorin ihr Anliegen schließlich in einer anderen größeren Filiale vor – und erhielt zunächst eine positive Antwort. Sie müsse sich nur kurz gedulden, wegen der Zufallszeitschaltung und aus Sicherheitsgründen. Doch zu früh gefreut, als nach gewisser Zeit die begehrten Banknoten auf dem Kassentisch lagen. Die würden anderweitig benötigt, denn solche Scheine müssten vorab bestellt werden, hieß es jetzt.

„Nachdem ich nun aber laut und verständlich meinen Wunsch erfüllt haben wollte, hatte eine Auszubildende die Idee, die fünf Hundert-Euro-Scheine aus der Kassette des Automaten holen“, berichtet die Leserin, die für das überspitzte Sicherheitsbedürfnis der kleinen Bankfilialen wenig Verständnis äußerte.

Ist das aber womöglich eine generelle Vorgabe oder hat jede Bank ihr eigenes Sicherheitskonzept? Beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) fragten wir unter anderem nach, ob mit nur einem Mitarbeiter besetzte Filialen grundsätzlich kein offenes Bargeld ausgeben dürfen. Zwar gebe es hinsichtlich der Bargeldbestände in den Banken kein einheitliches Konzept, antwortete ein BVR-Sprecher, doch sei „bei sehr kleinen Filialen eine eingeschränkte Verfügbarkeit großer Noten nicht unüblich“. Ob ein Bankmitarbeiter überhaupt berechtigt sei, den Tresor im Geldautomaten zu öffnen, könne seitens des Bundesverbandes nicht abschließend beurteilt werden, hieß es zur Schilderung der Scheine-Odyssee in der Altmark. Auch hinsichtlich der Stückelung entscheide allein das jeweilige Geldinstitut. „Dass viele Geldautomaten nur bis zu 50-Euro-Noten bestückt sind, ist ebenfalls nicht unüblich“, so die Auskunft.

Die Leserin aus der Altmark aber ärgert es dennoch, dass dies für die „kleinen Bankkunden“ zusätzliche Kosten, Zeit und Fahrten bedeute. An ihrem früheren Wohnsitz indes habe sie von ihrem dortigen Bankkonto jederzeit und ohne Vorbestellung Geld in jeder gewünschten Stückelung abheben können.