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Betrug im Internet 500 Euro für die Wegbeschreibung?

Auf das Sabbath-Konzert freute sich der Magdeburger Roland Lischke sehr. Doch die Karten kommen ihm nun anscheinend teuer zu stehen.

Von Gudrun Oelze 03.07.2016, 23:01

Magdeburg l Weil sein Navi kurzfristig ausgefallen war, suchte sich Roland Lischke für die Anfahrt zur Berliner Waldbühne eine Wegbeschreibung im Internet – gelangte durch Eile und Versehen aber nicht zu Google-Maps, sondern auf eine andere Web-Seite. Zwar wunderte sich der Magdeburger kurz, dass E-Mail-Adresse und Einverständniserklärung abgefordert wurden, lud sich dann aber rasch Wegbeschreibungen herunter, damit es endlich losgehen konnte zu Black Sabbath mit Ozzy Osbourne!

„Kurze Zeit später erhielt ich eine Mahnung über 500 Euro“, schrieb er dem Leser-Obmann – für seine Mitgliedschaft bei www.maps-routenplaner.net.

Die Abrechnung (Mitgliedsbeitrag 500 Euro) erfolge im Voraus, dafür könne er zwei Jahre lang die aktuellsten Routenpläne online und uneingeschränkt nutzen, musste er erstaunt und verärgert zur Kenntnis nehmen.

Als Roland Lischke das scheinbare Missverständnis aufklären wollte, „wurde sofort mit Schufa, Gerichtsvollzieher und weiteren solchen Dingen gedroht. Mein 14-tägiges gesetzliches Rücktrittsrecht wurde abgeschmettert.“ Warum soll er nun für einen „Dienst“, den er nie wieder benötige, 500 Euro für zwei Jahre bezahlen? „Kann ich mich noch irgendwie wehren?“, wollte er wissen. Wir leiteten die Frage an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weiter. Dort sind solche „Internet-Abzocker“ leider bestens bekannt, bestätigt Katja Schwaar von der Magdeburger Beratungsstelle.

Dabei sei die gesetzliche Regelung doch eindeutig: „Wer im Internet verkaufen möchte, muss den Bestellvorgang mit einem Button ‚Kaufen‘ beenden“, sagt sie. Für den Kunden müsse unmissverständlich erkennbar sein, dass er mit seinem Klick zahlungspflichtig bestellt.

Anders indes bei etlichen unseriösen Routenplanern wie maps-24.info, routenplaner24.info, maps-routenplaner.info, routenplaner-24.info oder maps-routenplaner.net. Dort können Verbraucher wie unser Leser aus Magdeburg, die lediglich ihre Wegstrecke planen lassen möchten, schnell in eine Kostenfalle tappen. „Den Geleimten, die sich derzeit landauf, landab bei Verbraucherzentralen beschweren, wird das häufig erst bewusst, wenn sie Rechnungen und Mahnungen in Höhe von bis zu 500 Euro erhalten“, berichtet Katja Schwaar. Sie erklärt: Um einen dieser unseriösen Routenplaner nutzen zu können, müssen sich Interessierte registrieren. Bereits durch Anmeldung per Klick auf den Button „Registrieren“ kommt nach Ansicht der Firmen ein kostenpflichtiger Vertragsabschluss zustande.

Perfide geradezu: Gleich auf der Startseite lockt unübersehbar ein „kostenloses Gewinnspiel“. Wer klickt, landet auf einer Seite, auf der er seine E-Mail-Adresse angeben muss, um damit nicht nur am Gewinnspiel teilzunehmen, sondern zugleich – wieder per Klick auf den Button „Registrieren“ – auch den Routenplaner zu nutzen.

Zwar finde sich auf der Startseite, grau unterlegt am unteren rechten Rand, meist der Hinweis, dass der angebotene Service 480 oder 500 Euro für 24 Monate koste. Und auch in den Nutzungsbedingungen wird dieser Betrag, der im Voraus zu zahlen sei, durchaus erwähnt, weiß die Verbraucherberaterin. „Aber ohne den gesetzlich geforderten Button, dass der Klick ‚Kaufen‘ bedeutet, reichen diese Angaben nicht.“

Denn im Internet werden Verträge nur dann wirksam abgeschlossen, wenn der Nutzer einen Button mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder einem vergleichbaren, aber eindeutigen Wortlaut angeklickt hat, stellt sie klar. „Ist ein solcher Button vom Anbieter gar nicht vorgesehen oder nicht korrekt beschriftet, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Der Anbieter hat dann keinen Anspruch auf Zahlung“, bekräftigt Katja Schwaar – egal, ob man PC, Laptop, Tablet oder Smartphone nutzte.

Wer dennoch Rechnungen und/oder Mahnungen unseriöser Routenplaner erhält, sollte sich nicht einschüchtern lassen und den verlangten Betrag nicht zahlen. Hier gibt es einen Musterbrief, mit dem Betroffene den Vertragsabschluss und die Forderung bestreiten können. Der sollte sicherheitshalber aber per Einschreiben versandt werden, rät Katja Schwaar.