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Leseranwalt Ein elektrischer Rollstuhl für Jannik

Eine Krankenkasse verweigerte einem Dreijährigen ein Hilfsmittel. Ein neues Gutachten führte zum Erfolg.

Von Gudrun Oelze 04.12.2016, 23:01

Leitzkau l Für Jannik und seine Familie wird Weihnachten in diesem Jahr gewiss besonders schön und aufregend. Bis zum Fest hat der kleine Junge aus Leitzkau vielleicht schon seinen elektrischen Rollstuhl und kann in diesem dann mobil die Feiertage verbringen.

Um das Hilfsmittel mit Elektromotor für ihren Sohn kämpft Janniks Mama Doreen Eisenhuth schon seit Monaten. Ihr Dreijähriger leidet an der spinalen Muskelatrophie, seine Muskeln werden im Körper unaufhaltsam abgebaut. Es gibt keine Möglichkeit auf Heilung, schrieb die besorgte Mutter dem Leser-Obmann. Die Kräfte ihres Sohnes reichten durch Fortschreiten der Krankheit schon nicht mehr, seinen vorhandenen Aktiv-Rollstuhl selbst zu bedienen. Doch gebe es Hoffnung, dass er wieder selbstbestimmt und selbständig agieren könne. „Wir haben Elektro-Rollstühle getestet und mein Sohn ist darin total aufgeblüht“, teilte Doreen Eisenhuth mit. Leider aber sehe es die Krankenkasse anders und verweigere dem Dreijährigen dieses Hilfsmittel.

Der beantragte E-Rollstuhl mit Joystickaufsatz, Notstopschalter und Tischsteuerung sei nach Auffassung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nicht erforderlich, da Jannik zur Mobilität im Wohnbereich und nahen Umfeld ja den vorhandenen Aktivrollstuhl nutzen könne, hatte die Barmer GEK ihren ablehnenden Bescheid begründet. Die elektrische Zurüstung könne auch später noch erfolgen, zumal laut MDK Bedenken bestehen, ob der Dreijährige überhaupt in der Lage sei, ein elektromotorisches Fahrzeug „mit der erforderlichen Sorgfalt und Sicherheit“ selbständig im Straßenverkehr zu führen. „Da wir als Krankenkasse diese ‚sozialmedizinische Empfehlung‘ nicht einfach vom Tisch wischen können, haben wir den beantragten Elektrorollstuhl abgelehnt“, teilte Thomas Naw-rath von der Barmer GEK dem Leserobmann mit.

Gegen diesen Bescheid hatte Doreen Eisenhuth Anfang Mai 2016 fristgerecht Widerspruch eingelegt. Doch sei die Begründung dazu erst Monate später bei der Barmer GEK eingegangen, hieß es – etwa zu jener Zeit, als sich Frau Eisenhuth auch an die Zeitung gewandt hatte. Die Krankenkasse jedenfalls hat daraufhin beim MDK Sachsen-Anhalt um einen Eiltermin zur neuerlichen Begutachtung von Jannik gebeten.

Der Gutachter war am 11. November bei Familie Eisenhuth vor Ort und stellte jetzt fest, dass „die medizinischen Indikation zur Versorgung mit einem Elektrorollstuhl gegeben ist“. Damit könne die Gehbehinderung des Jungen ausgeglichen und seine Integration in eine Gruppe Gleichaltriger verbessert werden. Auch bestünden nunmehr „keine Bedenken, dass der Versicherte gegenwärtig und voraussichtlich für einen längeren Zeitraum in der Lage sein wird, das motorbetriebene Krankenfahrzeug mit der im Straßenverkehr erforderlichen Sicherheit und Sorgfalt zu führen“.

Damit hat der MDK seine frühere Einschätzung zur „Straßenverkehrstauglichkeit“ von Jannik revidiert, stellte die Krankenkasse fest. „Auf dieser Basis war es uns möglich, den beantragten Elektrorollstuhl zu genehmigen“, teilte deren Sprecher dem Leser-Obmann mit.

Janniks Mutter hat unverzüglich alle Rezepte und Bescheinigungen eingereicht und hofft nun, dass der neue Rollstuhl für ihren Sohn noch bis Weihnachten geliefert wird.