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Neues Gesetz Pflegegrade ersetzen Pflegestufen

Mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II zum 1. Januar wird nicht nur ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.

Von Gudrun Oelze 13.11.2016, 23:01

Magdeburg l Seit langem schon muss Gabriele Günther mit der Tatsache fertig werden, dass bei ihrer Mutter Waltraud Müller Demenz diagnostiziert wurde. Nach mehreren Krankenhaus- und Klinikaufenthalten stellte nicht nur die Familie, sondern das medizinische Personal unisono fest, dass die Seniorin nicht mehr allein in ihrer häuslichen Umgebung bleiben könne. Wie froh war die Tochter da im Sommer über einen Platz zur Kurzzeitpflege in einem Magdeburger Seniorenheim! Umso größer dann aber der Schock, dass der dementen Frau lediglich die Pflegestufe 0 zuerkannt wurde und sie damit nicht im Heim bleiben konnte.

Eine Einrichtung, die an Demenz Erkrankte ohne eine Pflegestufe unterhalb von 1 aufnimmt, war zunächst nicht zu finden, so dass die alte Dame in ihre Wohnung zurückkehren musste, was sie vollends verwirrte. Die rasche Folge: erneuter Krankenhausaufenthalt, erneute Suche nach einem Pflegeheim. Was kommt ohne Pflegestufe 1 auf meine Mutter zu?, fragte die besorgte Tochter. Eine Demenz-WG, in der Frau Müller nun liebevoll betreut wird, fand sie zwar, doch ist der dortige Aufenthalt mit hohen finanziellen Belastungen verbunden.

Aktuell erhält Frau Müller für eine vollstationäre Pflege lediglich einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 231 Euro, bestätigte die AOK Sachsen-Anhalt auf Anfrage des Leser-Obmanns. Unterhalb der Pflegestufe 1 können auch in der Häuslichkeit Pflegesachleistungen und Tagespflege nur jeweils bis zu 231 Euro pro Monat beansprucht werden.

Das ändert sich aber 2017, versichert Anna-Kristina Mahler. Die Pressesprecherin der AOK Sachsen-Anhalt verweist darauf, dass Anfang kommenden Jahres der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft tritt. „Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet“, betont sie. Niemand werde durch die Umstellung schlechter gestellt. Die Pflegekassen würden sich derzeit bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren.

So ergeben sich auch für Frau Müller erfreuliche Veränderungen. Ihr wird Pflegegrad 2 zugeordnet werden. Bei Betreuung in der Häuslichkeit übernimmt die Pflegekasse jeweils bis zu 689 Euro im Monat für Pflegesachleistung und für die Tagespflege. Einen Pflegeheimplatz wird die AOK Sachsen-Anhalt im Fall von Frau Müller ab Januar 2017 mit 770 Euro bezuschussen. Eine eventuelle Differenz zum Gesamtheimentgelt, die nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann, müsste beim Sozialhilfeträger beantragt werden.

Ferner verweist die AOK-Sprecherin darauf, dass die Krankenkasse ihre Versicherten bei der Suche nach einem geeinigten Heimplatz gern unterstütze. Persönliche Pflegeberater gebe es in jedem Kundencenter.

Die Beratung ist auch telefonisch rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, unter der kostenfreien Rufnummer (0800)2265725 möglich. Der AOK-Pflegeheimnavigator biete darüber hinaus eine gute Übersicht zu den Pflegediensten vor Ort.

Im Fall von Waltraud Müller war zumindest die Suche nach einer geeigneten Betreuungseinrichtung bereits erfolgreich und für die Angehörigen die Aussicht, dass sich die Pflegekasse der AOK ab kommendem Jahr mit einem größeren Anteil als bisher an den monatlichen Kosten beteiligt, erfreulich.