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Rentenversicherung Übergangsgeld wird gezahlt

Der Leserobmann veranlasst eine Überprüfung bei der Rentenversicherung.

Von Gudrun Oelze 11.09.2016, 23:01

Tarthun l Eine Krankschreibung infolge eines Arbeitsunfalls wäre einem Leser aus Tarthun (Salzlandkreis) beinahe zum finanziellen Verhängnis geworden. Denn die Deutsche Rentenversicherung wollte diesem erkrankten Rehabilitanden nach Abschluss einer Maßnahme kein Übergangsgeld gewähren.

Trotz Zusage, dass der nach wie vor arbeitslose Mann es weitere drei Monate erhalte, „ist bis heute nichts passiert“, schrieb er dem Leserobmann. Alle angeforderten Unterlagen habe er längst der DRV Mitteldeutschland zugeschickt. Nun solle er auf einmal gar keinen Anspruch haben, weil er am letzten Tag der Maßnahme krank war. Trotz ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe er aber am letzten Maßnahmetag an der Auswertung teilgenommen. Das Berufsförderungswerk in Staßfurt habe dies wohl nicht der Rentenstelle gemeldet, vermutet der dadurch in finanzielle Bedrängnis geratene Mann.

In der Tat eine schwierige Situation, bestätigt Matthias Jäkel von der DRV Mitteldeutschland, denn tatsächlich war dieser Teilnehmer einer Maßnahme für individuelles Integrationsmanagement zu deren Abschluss offiziell ja nicht anwesend. Dass er trotz Krankschreibung infolge eines Arbeitsunfalls zum Abschlussgespräch nach Staßfurt fuhr und dort sein Teilnahmezertifikat persönlich entgegennahm, wurde bei der Rentenversicherung jetzt erst bekannt. „Um den Anspruch auf Anschlussübergangsgeld in diesem untypisch gelagerten Fall korrekt feststellen zu können, waren Rücksprachen innerhalb unseres Hauses notwendig.“

Diese Rücksprachen brachten dann aber ein für unseren Leser erfreuliches Ergebnis: Die ausstehenden Gelder müssten inzwischen bei ihm eingegangen sein. „Wir bedauern die verzögerte Zahlung, jedoch bestand aufgrund des Sachverhaltes unbedingter Klärungsbedarf, um Überzahlungen/Rückforderungen gegenüber dem Versicherten zu vermeiden“, so Matthias Jäkel.