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Rückerstattung Zwei Jahrzehnte zu viel bezahlt

20 Jahre zahlte Christine Drößler für ein Auto, das längst abgemeldet war. Der Leserobmann vermittelte zwischen Versicherung und Kundin.

Von Gudrun Oelze 25.09.2016, 23:01

Im Juni 1989 wurde Christine Drößler stolze Besitzerin eines werksneuen Trabant 601 Deluxe. Für dieses Auto vereinbarte sie sogleich über die damalige staatliche Versicherung der DDR den Vollkasko- und Haftpflichtschutz. Nach gut drei Jahren aber verkaufte sie den Trabi, meldete ihn ordnungsgemäß bei der Kfz-Zulassungsstelle sowie beim damaligen Versicherungsvertreter ab.

Dass alles ordnungsgemäß gelöscht beziehungsweise aufgelöst wurde, haben die zuständigen Behörden der ehemaligen Halterin inzwischen bestätigt. Dies traf auch auf die damalige Haftpflichtversicherung zu, doch die Daten der Vollkasko-Versicherung zu löschen hat anscheinend irgendjemand vergessen. Selbst den Übergang zur Allianz und jegliche Umstellung von Versicherungsnummern hat diese Alt-Police gut überstanden, ist sie immer irgendwie unbemerkt durchs Raster gefallen, mutmaßt Christine Drößler.

Die Sache flog erst auf, als eine Allianz-Vertreterin kürzlich mit ihr über ihre beiden bestehenden Kfz-Verträge sprechen wollte. Da vernahm die erstaunte Frau, dass sie nicht nur für ihr derzeitiges Auto, sondern auch eins aus längst vergangenen Zeiten Jahr für Jahr Beiträge zahlte! Auch die Versicherungsvertreterin konnte nicht erklären, wieso für das angeblich zweite versicherte Fahrzeug keinerlei Angaben existierten - nur Name und Konto-Verbindung der damaligen Halterin sowie eine aktuelle Kfz-Versicherungsnummer und das Abschluss-Datum.

„Da ich von Anfang an eine treue und zufriedene Kundin der Allianz AG bin und ich mich immer auf die Arbeit meiner Versicherungsvertreter verlassen konnte, sah ich doch auch keinen Anlass, alles ständig nachzukontrollieren“, schrieb Christine Drößler dem Leserobmann. Frau Drößler hat den Altvertrag nun schnellstmöglich – noch einmal – gekündigt. Die Kündigung wurde von der Allianz bedauert und zum 1. Juni angenommen, kurz darauf immerhin auf den 1. Juni 2015 zurückdatiert.

Doch die gesamte Erstattung der fälschlicherweise 23 Jahre lang eingezogenen Beiträge lehnte die Versicherung ab. Hier gelte die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren, hieß es zur Begründung. „Ausnahmsweise“ aber wolle man in diesem Fall die noch nicht verjährten Beiträge für die Jahre 2013 bis 2015 erstatten – also lediglich 219,26 Euro der von Frau Drößler im Laufe von mehr als zwei Jahrzehnten fälschlich eingezogenen insgesamt 1679,46 Euro! Die Allianz könne die Verärgerung dieser Kundin durchaus nachvollziehen, doch als Kontoinhaberin hätte sie die Abbuchungen doch auf ihre Richtigkeit überprüfen können, teilte man ihr mit. „Ich habe 1992 alles abgemeldet, mich trifft doch keine Schuld“, meint indes die „Doppelzahlerin“ und auch, wozu sie noch einen Versicherungsvertreter brauche, wenn der Versicherungsnehmer ständig alles nachkontrollieren soll?

Die Allianz indes blieb auch nach Nachfrage des Leserobmanns bei ihrer Beurteilung. „Wir haben den Sachverhalt nochmals überprüft und müssen Ihnen mitteilen, dass die Vorgehensweise korrekt ist“, teilte Pressesprecherin Sabine Schaffrath mit. „Allerdings sehen wir hier einen besonderen Fall“, stellte sie weiter fest. Bei Frau Drößler handele es sich um eine langjährige Kundin, deren Enttäuschung sie durchaus verstehen könne, so die Allianz-Sprecherin.

Ihre Versicherung wolle Frau Drößler entgegenkommen und – ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht – 1000 Euro erstatten. „Schön, dass ich doch einen größeren Teil meines zu Unrecht gezahlten Geldes zurückbekomme“, freut sich diese und bedankt sich für die Unterstützung des Leserobmanns.