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Pressekodex Presserat feiert 60-jähriges Bestehen

Debatte um neue berufsethische Regeln für Zeiten von Terroranschlägen und Krisenlagen wird auch Thema zur Festveranstaltung in Berlin sein.

20.11.2016, 23:01

Der Deutsche Presserat ist 60 Jahre alt geworden. Getragen von Journalisten- und Verlegerverbänden ist er eine der ältesten Institutionen der Medienselbstkontrolle in Europa. Heute wie vor 60 Jahren sieht er als seine beiden wichtigsten Ziele an, für die Pressefreiheit einzutreten und das Ansehen der Presse zu wahren.

Dem dient insbesondere das 1973 aufgestellte ethische Regelwerk für die journalistische Arbeit, der Pressekodex, der seither regelmäßig fortgeschrieben wurde, wenn aktuelle Entwicklungen innerhalb der Presse dies erforderten. Er legt die Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens fest.

Nicht unumstritten war indes, dass der Presserat nach den Silvester-Ereignissen von Köln an der Diskriminierungsrichtlinie 12.1 des Pressekodexes als „unabdingbar für einen ethisch verantwortungsvollen Journalismus“ festhielt. Dem vorausgegangen war ein heftiger Disput, in dessen Mittelpunkt die Frage stand, ob bei Berichterstattungen über Straftaten die Nationalität eines Täters genannt werden darf oder nicht. Daraus wurde eine grundsätzliche Diskussion über Sinn und Notwendigkeit ethischer Leitlinien.

Dieser Debatte wird sich der Presserat auch auf der Festveranstaltung zu seinem 60-jährigen Bestehen am 1. Dezember in Berlin stellen. Unter dem Titel „Journalismus in Zeiten von Amokläufen, Terroranschlägen, Krisenlagen – brauchen wir neue berufsethische Regeln für Live-Journalismus“ soll es eine prominent besetzte Diskussionsrunde geben. Zuvor wird Bundespräsident Joachim Gauck eine Festrede halten.

Der Presserat ist nicht nur für uns Journalisten und die Verleger da, sondern Ansprechpartner vor allem auch für die Leser. „Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird“, heißt es in der Präambel des Pressekodexes. Drei Beschwerdeausschüsse, die viermal im Jahr tagen, behandeln Beschwerden von Lesern über Veröffentlichungen, 2358 Beschwerden waren es 2015.