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Presserecht Warum Leserbriefe oft gekürzt werden

Volksstimme-Leser bitten oft darum, ihre Leserpost ungekürzt abzudrucken. Nicht immer ist das möglich. Und das ist kein böser Wille.

Von Peter Wendt 13.03.2017, 00:01

Die Volksstimme gibt auf den Leserseiten und in den Lokalteilen ihren Leserinnen und Lesern – verglichen mit anderen Zeitungen – ziemlich breiten Raum zur Meinungsäußerung und Debatte. Davon wird auch rege Gebrauch gemacht, was so gewollt ist und uns freut. Der Zuspruch ist allerdings so rege, dass der Leser-Obmann dennoch immer wieder Fragen nach dem Verbleib, Klagen über Kürzungen und Beschwerden über Nichtveröffentlichung von Leserbriefen entgegennehmen muss.

Die zu beantworten macht im Falle eines negativen Bescheids den Leser-Obmann nicht eben froh und löst bei dessen Empfänger Frust, Unverständnis und Verärgerung aus. Das ist verständlich, kostet es manchen Leserbriefschreiber doch einige Überwindung, überhaupt zur Feder zu greifen, und mancher Brief ist deutlich erkennbar mit viel Herzblut geschrieben.

Der wesentliche Grund für solches Ungemach ist weder böser Wille noch Ignoranz oder das Aussortieren missliebiger Meinungen (wie uns gelegentlich unterstellt wird), sondern die schiere Menge der bei dieser Zeitung eingehenden Leserbriefe, nämlich mehrere tausend in jedem Jahr. Bestimmte aktuelle politische Themen lösen regelmäßig eine wahre Flut von Zuschriften aus, die nur bewältigt werden kann, indem eine Auswahl getroffen wird. Da passiert es schon, dass Briefe mit sich wiederholenden Argumenten zugunsten einer größeren Meinungsvielfalt nicht berücksichtigt werden, obwohl sie es eigentlich verdient hätten.

Denn nichts spricht gegen die Veröffentlichung eines Leserbriefes, solange dieser sich auf einen Artikel in dieser Zeitung bezieht, sachlich ist und – ganz wichtig – nicht zu lang. Eine maschinengeschriebene A4-Seite ist definitiv nicht auf der Leserbriefseite wiederzugeben, gleich gar nicht, wenn der Verfasser unter den Text gesetzt hat: „Veröffentlichen Sie den Artikel bitte ungekürzt.“ Denn da ist der Pressekodex rigoros: „Verbietet der Einsender ausdrücklich Änderungen oder Kürzungen, so hat sich die Redaktion, auch wenn sie sich das Recht der Kürzung vorbehalten hat, daran zu halten oder auf den Abdruck zu verzichten.“