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Strenge Regeln Berichterstattung aus Gerichtssälen

Die Berichterstattung aus Gerichtssälen unterliegt strengen Regularien. Diese könnten gelockert werden.

Von Peter Wendt 10.10.2016, 01:01

Die Berichterstattung aus Gerichtssälen ist in mancher Hinsicht ein schwieriges Unterfangen. Davon können meine Kollegen, die häufiger als Reporter an Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten teilnehmen (müssen), ein Lied singen.

Verfahren, die von öffentlichem Interesse sind, also nicht der Prozess gegen einen Kleinkriminellen, sind in der Regel keine kurzfristige Angelegenheit, sondern mit einem beträchtlichen Zeitaufwand verbunden. Man denke nur an die juristische Aufarbeitung des „Müllskandals“ im Jerichower Land, die die Kollegen schon eine gefühlte Ewigkeit auf Trab hält. Zeitaufwendig ist oft auch die Vorbereitung der Berichterstattung, wenn es vor Gericht um sehr spezielle Angelegenheiten geht, die nicht zum „täglichen Brot“ des Redakteurs gehören.

Der Pressekodex auferlegt dem Journalisten unter dem Stichwort „Schutz der Persönlichkeit“ hinsichtlich der Berichterstattung über Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren eine besondere Sorgfaltspflicht.

Dies betrifft unter anderem die Veröffentlichung von Namen, Fotos und anderen Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, insbesondere aber auch den Opferschutz.

Hinzu kommt, dass die Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten in Gerichtssälen strengen Regularien unterliegen, also eingeschränkt sind – unter Umständen muss der Reporter sogar vor der Tür bleiben. So besteht seit 1964 ein Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal.

Dieses „moderat zu lockern“ sieht unter anderem ein jetzt vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzesentwurf zugunsten einer erweiterten Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren vor – unter Wahrung der Rechte von allen Verfahrensbeteiligten.

Der Deutsche Journalistenverband, der wiederholt auf eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Journalisten in Gerichtssälen gedrungen hatte, zeigte sich dennoch enttäuscht. Er beklagt in einer Stellungnahme unter anderem, dass sich in dem Gesetzesentwurf die Aufhebung des Handy- und Laptop-Verbots für Journalisten in Gerichtssälen nicht wiederfindet.