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Verurteilt Bewährung für Anbau von Drogen

Mit einer Bewährungsstrafe kam ein 31-Jähriger aus der Nähe von Stendal davon. Er hatte 15 Cannabispflanzen angebaut.

Von Wolfgang Biermann 24.07.2015, 00:00

Stendal l Das Amtsgericht hat in der Vorwoche einen 31-Jährigen aus einem Ort bei Stendal wegen Betreibens einer Mini-Indoor-Anlage mit 15 Cannabispflanzen, konkret wegen Besitzes von Rauschgift im minderschweren Fall zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Das Schöffengericht setzte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Zudem muss der 31-Jährige 1500 Euro an den Förderverein des Stendaler Hildebrand-Gymnasiums zahlen.

Der Prozess begann mit gut zweistündiger Verspätung, weil ein zweiter Angeklagter nicht erschienen war. Da er von der Polizei auch nicht vorgeführt werden konnte, erließ das Gericht Haftbefehl gegen ihn. Beide Männer sollen am 8. November 2014 versucht haben, Diesel von einer Deichbaustelle zu stehlen. Als Polizeibeamte bei einer routinemäßigen Kontrolle auf die beiden aufmerksam wurden, ließen diese von ihrem Vorhaben ab. Bei der Durchsuchung des Hauses des 31-Jährigen entdeckten die Beamten dann einen Tank mit 100 Litern Diesel. Und sie stießen auf die Indoor-Anlage mit den 15 Cannabispflanzen im Keller seines Wohnhauses. Die Pflanzen ergaben laut LKA-Gutachten eine Ausbeute von 330 Gramm mit einem Wirkstoffgehalt von 42 Gramm. Das sei das Sechsfache der nicht geringen Menge, wie sie im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) definiert ist. Für den Anbau/Verkauf einer nicht geringen Menge Drogen drohe im Regelfall eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis, sagte Staatsanwalt Bernd Blasczyk und beantragte diese auch.

Das Amtsgericht erkannte aber auf einen minderschweren Fall. Der Angeklagte sei im Vergleich zu gleichgearteten Fällen „ein kleiner Fisch“. Er sei geständig, habe keinen Gewinn erzielt und sei bislang nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Der 31-Jährige hatte angegeben, dass Haus geerbt zu haben. Darin habe er die Utensilien zur Cannabisaufzucht vorgefunden, quasi mitgeerbt. Die Verlockung sei zu groß gewesen, die Indooranlage dann auch zu betreiben. Das Rauschgift wollte er für sich selbst verbrauchen und teils verkaufen, um damit den Ausbau des Hauses zu finanzieren.

Sein Verfahren um versuchten Dieselklau ist im Hinblick auf die wegen des Drogenbesitzes ergangenen Strafe vorläufig eingestellt worden. Möglicherweise muss er noch als Zeuge gegen seinen Kumpel im ausstehenden Prozess um den versuchten Dieseldiebstahl aussagen. Der 31-Jährige nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.