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Aus dem Gericht Diebe hatten 3,2 Tonnen Eisen dabei

Die Männer aus dem Altmarkkreis Salzwedel sind vom Amtsgericht Stendal zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 03.05.2017, 23:01

Stendal l Der dreiste Diebstahl von 3180 Kilogramm Eisenteilen von einem Grundstück in einem Ortsteil von Bismark stand in der Vorwoche auf dem Terminplan den Amtsgerichtes Stendal. Drei Männer aus dem Altmarkkreis Salzwedel im Alter von 29, 32 und 34 Jahren waren des gemeinschaftlich begangenen Diebstahls angeklagt. Die beiden älteren, erheblich vorbestraften Angeklagten wurden am Ende zu jeweils sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Der Jüngste, dem das Gericht eine „ungesundes Helfersyndrom“ bescheinigte, weil er seinen beiden Kumpels nur einen Gefallen tun wollte und dafür sein Auto mit Hänger zur Verfügung gestellt hatte und auch selbst lenkte, kam mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro (3600 Euro) davon. Wie ein Häufchen Elend saß er auf der Anklagebank.

Gleich zu Prozessbeginn hatte das Trio den Diebstahl zugegeben. Demnach waren die beiden Haupttäter in Geldnot. Deshalb habe er ihnen helfen wollen, so der 29-Jährige. „Ich schäme mich“, sagte er mit gesenktem Kopf, nachdem sich alle drei beim Eigentümer des Diebesgutes entschuldigt hatten. Die fast 3,2 Tonnen Eisen sollten beim Schrotthandel zu einem Kilopreis von 80 Cent bis einem Euro zu Geld gemacht werden. 2500 bis 3000 Euro versprachen sich die Täter vom Verkauf.

Auf einem abseits gelegenen Grundstück lagerten die laut Besitzer schon aus DDR-Zeiten stammenden Eisenteile. Die Zuwegung war durch große Betonteile verwehrt. Darum fuhren die Diebe, die den Tatort Tage zuvor ausbaldowert hatten, quer durch ein Maisfeld mit Auto und Hänger vor. In zwei Etappen fuhren sie das Diebesgut dann in ein Zwischenlager am Waldrand.

Als sie die Ladung dort am nächsten Tag abholen wollten, wurden sie vom Besitzer gestellt und ausgebremst. Die Polizei kam dazu. Unter Bewachung transportierten die ertappten Diebe das Gestohlene wieder zum Tatort zurück.

Der Sachverhalt sei ja klar. Aber was mache man mit den Angeklagten?, lautete die spannende Frage. Der Staatsanwalt forderte jeweils acht Monate für die Haupttäter und 5000 Euro Geldstrafe für den Dritten im Bunde. Er habe sich „in üble Gesellschaft“ begeben. „Mitgefangen, mitgehangen“, hieß es denn auch im Urteil des Stendaler Amtsgerichtes für den Jüngsten des Trios. Wobei das Gericht im Strafmaß bei allen drei Angeklagten unter der Forderung des Staatsanwaltes blieb.

„Eine positive Sozialprognose kann ich nicht erkennen“, begründete Richterin Ludwig in Richtung der beiden Haupttäter das Versagen der Strafaussetzung zu Bewährung. Hinzu komme, dass der erst 2015 aus der Haft entlassene 32-Jährige zur Tatzeit unter Bewährung stand und zwei weitere Straftaten beging.