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Hunde-Geschäft Zu früh von der Mutter getrennt

Das Geschäft mit jungen Hundewelpen floriert in Europa. Das zeigt ein jetzt aufgedeckter Fall.

Von Mario Kraus 09.09.2015, 18:19

Burg/Magdeburg l Sonnabendnacht: Ein Streifenwagen der Polizei wird auf der Autobahn 2 bei Lostau auf einen Kleintransporter mit polnischem Kennzeichen aufmerksam, der in Schlangenlinien fährt. Die Beamten verfolgen den Wagen bis nach Rothensee am Glindenberger Weg, wo er schließlich mit acht Insassen gestoppt wird. Es folgt das übliche Kontroll-Prozedere von Fahrzeug, Papieren und Alkohol – bis die Polizisten schließlich auf eine Styroporbox stoßen. Darin winseln fünf junge Hundewelpen, die schon augenscheinlich nur wenige Wochen alt sind und alles andere als artgerecht transportiert werden.

Die erfahrene Polizei-Besatzung macht das einzig Richtige: Schnell wird die Tierrettung der Landeshauptstadt informiert, deren Mitarbeiter sich wenig später um die kleinen Vierbeiner kümmern. Bei den Hundebabys handelt es sich um Malteser-Mischlinge. Während vier der Kleinen schnell aufgepäppelt werden können, verstirbt einer an den Strapazen.

Fest steht: „Die Welpen waren körperlich stark beeinträchtigt und wirkten sehr erschöpft. Man hat deutlich gesehen, dass hier keine artgerechte Haltung stattgefunden hat“, sagt der Leiter des Gesundheits- und Veterinäramtes Magdeburg, Dr. Eike Hennig. Die Fellnasen waren etwa sechs Wochen alt. In der Regel werden sie in einem Alter von acht bis zwölf Wochen von der Mutter getrennt, bestätigt der Burger Tierarzt Dr. Mathias Schumann.

Die gute Pflege im Magdeburger Tierheim hat sich zum Glück ausgezahlt. Bis Dienstag befanden sie sich in der Obhut der dortigen Tierpfleger. Gestern wurden sie dann an eine Privatperson in Nordrhein-Westfalen vermittelt – und können sich auf ein hoffentlich munteres Hundeleben freuen.

Abgeschlossen ist der Fall von Amts wegen allerdings noch nicht: „Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Stendal gegen die Halter der Welpen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz“, erläutert Thomas Kriebitzsch, Sprecher des Polizeireviers. Möglich sind dabei harte Sanktionen: Im schlimmsten Falle kann mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren gerechnet werden.

Dass die Beamten nur auf einen Einzelfall von Geschäftemacherei gestoßen sind, sei durchaus klar, sagt Kriebitzsch.„Wir gehen davon aus, dass täglich Welpen in ähnlicher Lage über deutsche Autobahnen transportiert werden.“

Auch das Burger Tierheim bei Schartau ist anerkannte Tierrettungsstelle. „Im Altkreis Burg, für den unsere Tierrettung zuständig ist, werden wir mit solchen Fällen vielleicht einmal im Jahr konfrontiert“, sagt die Leiterin Astrid Finger. Aber das sage nichts über den tatsächlichen Handel aus.