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Bremst der Kreis? Hickhack um Zebrastreifen

Das Katz-und-Maus-Spiel um die Errichtung eines Fußgängerüberweges in Lostau ist aufgelöst. Das Land sagt: Der Kreis ist am Zuge.

Von Thomas Rauwald 08.10.2015, 17:00

Lostau l Alles hängt von der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises ab, heißt es in einer Erläuterung des Verkehrsministeriums. Wörtlich: Die ab­schlie­ßende Entscheidung über den Antrag zur vorübergehenden Anordnung eines Fuß­gänger­über­weges trifft letztlich die Untere Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis. Sofern die entsprechende Anordnung erlassen wird, wird die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) diese umsetzen und den Überweg errichten.

Zu diesem Vorgang äußerte sich vor einigen Tagen auch der Landkreis Jerichower Land. Es heißt, er sei verpflichtet, vor der Anordnung den Baulastträger anzuhören. Dies sei erfolgt. Die LSBB sähe die Errichtung eines Fußgängerüberweges aus rechtlichen Gründen als nicht gerechtfertigt an. Seitens des Landkreises wäre nunmehr ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung an den Baulastträger gerichtet worden. Vor dieser Entscheidung könne keine Anordnung ergehen.

Will man sich rückversichern?

Denn dem Schreiben des Verkehrsministeriums ist zu entnehmen, dass dies alles nicht nötig wäre. Die Untere Straßenverkehrsbehörde habe allein die Hoheit der Entscheidung. Zwar ist eine Anhörung der LSBB gesetzlich vorgeschrieben. Aber es ist eben lediglich eine Anhörung. Auch wenn die LSBB sagt, dass es fachliche Bedenken gegen die Errichtung dieser Zwischenlösung gäbe (zu geringe Verkehrsstärke und die nicht gewährleistete Bündelung der Fußgängerströme), man also der Auffassung ist, dass die Voraussetzungen für die Errichtung eines – wenn auch nur provisorischen – Überwegs nicht gegeben seien, ist das Verkehrsministerium offenbar der Auffassung, dass der Bau trotzdem erfolgen kann, weil die Entscheidungsgewalt bei der kreislichen Straßenverkehrsbehörde liegt.

Dort ist man offenbar von zögerlicher Entscheidungsfreude. Schon im August herrschte bei einem Vor-Ort-Termin in Lostau Einigkeit darüber, dass es möglich ist, den Fußgängerüberwege in Höhe der Apotheke anzulegen. Polizeioberkommissar Reiner Fahrland vom Verkehrsdienst des Polizeireviers Jerichower Land, die Möseraner Regionalbereichsbeamten, Polizeihauptmeister Steffen Zarschler und Karl-Heinz Fröhlich, sowie die Mitarbeiter des Möseraner Bau- und Ordnungsamtes, Hartmut Dehn und Anja Bromme, hatten seinerzeit Standort und Ausführung des Fußgängerüberweges besprochen und den Landkreis um Anordnung gebeten. Die Notwendigkeit wurde unter anderem damit begründet, dass er eine sichere Querung der viel befahrenen Landesstraße 52 ermöglicht. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Seniorenwohnpark. Wenn die Autobahn 2 im Falle von Unfällen gesperrt ist, dient die L 52 als offizielle Umleitungsstrecke. Dann ist ihre Querung so gut wie unmöglich. Erst 2020 sollen Querungshilfen gebaut werden.

Das „aktuelle“ Gezerre um den Übergang dauert nunmehr fast zwei Jahre an. Kaum ein Bürger kann verstehen, dass ein auf der Hand liegendes Problem im Sinne von Sicherheit und Bürgerwille (es gab auch eine Unterschriftenaktion mit rund 780 Unterzeichnern) am Behörden-Hin-und-Her scheitert. Offen wird davon gesprochen, dass man sich ver... vorkommt.