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Polizei Hundeführer im Verkehrseinsatz

Erst Spurensicherung bei einem Hauseinbruch, dann Verkehrskontrolle: Das erlebte ein Polizist in Schartau und Niegripp.

Von Andreas Mangiras 25.11.2015, 13:20

Niegripp/Schartau l Die Polizei sucht Einbrecher, der oder die in ein Einfamilienhaus in Schartau eingebrochen sind, und dabei hohen Schaden angerichtet haben. Nach Angaben des Revieres in Burg vom Mittwoch  muss sich die Straftat am Dienstag zwischen 7.15 und 14.15 Uhr ereignet haben. Die Täter entwendeten Bargeld, Schmuck, Heimelektronik und persönliche Dokumente.

Der Gesamtschaden beträgt nach Polizeiangaben mehrere tausend Euro. Die Unbekannten hatten ein Fenster an der Rückseite des Hauses aufgehebt und sich so Zugang zum Haus verschafft. Auf der Suche nach Beute durchwühlten sie sämtliche Räume in dem Gebäude. Um Spuren zu finden, setzte die Polizei unter anderem einen Fährtenhund ein. Die Kripo bittet um weitere Zeugenhinweise, welche bei der Aufklärung des Einbruchsdiebstahls behilflich sein können, unter der Telefonnummer 03921/92 00.

Den Beamten mit dem Fährtenhund bescherte nach getaner Arbeit die Rückfahrt einen weiteren Einsatz - als Verkehrspolizist. Unmittelbar hinter dem Ortseingang bog plötzlich aus der Straße Im Winkel ein Volvo auf die Hauptstraße ein, ohne auf den Straßenverkehr auf der Vorfahrtsstraße zu achten. Der Beamte auf der Hauptstraße wich aus. Dann wollte er den Autofahrer wegen des Verstoßes anhalten und kontrollieren. Der Mann reagierte jedoch nicht auf das Anhaltesignal „Stopp Polizei“ und auch nicht auf das eingeschaltete Sondersignal.

Der Hundeführer im Verkehrseinsatz fuhr dem Mann hinterher. Erst nach mehreren hundert Metern gelang es ihm schließlich, den Volvo zu überholen und das Fahrzeug zu stoppen.

Warum der Autofahrer nicht angehalten hatte, wurde schnell klar: Der 54-Jährige hatte getrunken. Eine Atemalkoholkontrolle ergab eine Konzentration von über 3,2 Promille, teilte die Polizei mit. Er musste zur Blutprobenentnahme. Seinen Führerschein musste er sofort abgeben. Für seine Fahrt und Flucht wird er sich auf eine erhebliche Strafe einstellen müssen.

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