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Verkehrssicherheit Weiter kein Zebrastreifen in Lostau

Die Kreisverwaltung hat einen Fußgängerüberweg in Lostau abgelehnt, obwohl ihn viele Bürger fordern. Die Posse geht weiter.

Von Thomas Rauwald 25.11.2015, 16:23

Lostau l Seit fast zwei Jahren befassen sich nun verschiedene Behörden mit dem dringenden Wunsch vor allem der älteren und gebrechlichen Bewohner von Lostau nach einer sicheren Überquerung der Ortsdurchfahrt in der Ortsmitte gleich neben dem Seniorenheim. Dem erneuten Antrag der Gemeinde nach Errichtung einer solchen verkehrlichen Einrichtung im Frühjahr 2014 folgte ein schier endloses Verwaltungs-Hin-und Her. Versprechen wurden eingegangen und doch nicht eingelöst. Auf Volksstimme-Anfrage teilte die Kreisverwaltung kürzlich mit, dass ein Antrag der Gemeinde verkehrsrechtlich geprüft wurde. Im Ergebnis sei ein Anhörungsschreiben hinsichtlich einer beabsichtigten Ablehnung an die Gemeinde Möser ergangen. Erst nach Vorlage dieser Antwort wird es eine abschließende Entscheidung geben.

So weit war man vor einem Jahr schon einmal. Allerdings ging es zum Jahreswechsel um eine Abstimmung mit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB). Das ist auch der eigentliche Partner des Landkreises, denn der Kreis hat das Sagen über die Landesstraße 52. Die Gemeinde Möser ist hier lediglich „Beteiligter“ wie es im Amtsdeutsch heißt.

Über ein Jahr lang hat sich in Sachen Fußgängerüberweg von Amts wegen nichts ereignet, das zu einer Lösung des Problems führte. Papiere, Erklärungen, Anhörungen wurden hin- und hergeschoben. Eine definitive Entscheidung steht noch immer aus.

Auch der Bürgerwille, dokumentiert durch knapp 800 Unterschriften für einen Fußgängerüberweg, die Wolfgang Rust Ende 2014 sammelte, ließ die Entscheider kalt.

Aus der Kreisverwaltung gab es keine Auskunft darüber, wie die beabsichtige Ablehnung begründet ist. Die Begründungen, hieß es als Erklärung, könnten Rückschlüsse auf Inhalte des Prüfungsantrages der Gemeinde ermöglichen. Das öffentlich zu machen, dazu sei die Kreisverwaltung nicht berechtigt.

Hartmut Dehne, Fachbereichsleiter in der Möseraner Gemeindeverwaltung, bestätigt den Eingang der Landkreispost. Man werde weiter dafür ringen, so Dehne, dass es für Lostau eine praktikable Lösung gibt. Es würde nach wie vor der Fußgängerüberweg präferiert.

Auch wenn er erst einmal als Übergangslösung angelegt würde. Im Sommer hatte es schon nach einer alternativen Lösung des Problems ausgesehen. Statt des Zebrastreifens sollten zwei Querungshilfe (an der Apotheke und am Supermarkt) gebaut werden. Weil der LSBB aber keine Kapazitäten hat und der Bau erst 2020 erfolgen würde, sollte als Übergangslösung der auch deutlich kostengünstigere Zebrastreifen angelegt werden.

Doch der scheint der kreislichen Verkehrsbehörde und der LSBB ein Dorn im Auge zu sein. Nach Ansicht von Wulf Hoffmann, einem ausgewiesenen Experten, der im Innenministerium Sachsen-Anhalts für die Verkehrssicherheit im Lande Verantwortung trug, verschanzten sich die Behörden hinter alten Paragrafen. Längst sei die Kreisverwaltung über neueste Erkenntnisse und Verfahrensempfehlungen für die Anlage von Zebrastreifen durch ihn informiert worden. Nicht die Anzahl von Fußgängern und Autofahrern sei – nach neues Erkenntnissen und Erfahrungen - entscheidend, sondern zum Beispiel die körperliche Leistungsfähigkeit derjenigen, für die der Übergang primär als Schutzvorrichtung angelegt werden soll. Die Kreisverwaltung und der LSBB beharren auf einer Richtlinie aus dem Jahre 2001. Hoffmann erläutert, dass bereits 2002 in Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westphalen landesweit darauf hingewiesen wurde, dass Zebrastreifen abweichend von den alten Richtlinien angeordnet werden können, wenn bestimmte Bedingungen zur Erkennbarkeit der Zebrastreifen erfüllt werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Unfallforschung der Versicherer (UDV) haben im Oktober 2013 die „Untersuchungen zur Sicherheit von Zebrastreifen“ veröffentlicht, aus denen ebenfalls hervorgeht, dass „richtig geplante und gestaltete Zebrastreifen sicher sein können.“ Auch ohne die Festsetzungen der alten R-FGÜ.

Die Polizeibehörde des Landkreises, das Ordnungsamt der Gemeinde und die Regionalbereichsbeamten der Gemeinde hatten im Sommer bei einem Vor-Ort-Termin in Lostau festgestellt, dass sich auf Höhe der Apotheke ein Zebrastreifen anlegen lässt. Das Tempo sollte davor auf 30 km/h reduziert werden.

Das ist inzwischen wieder einige ergebnislose Monate her. Hoffmann wagt die Vermutung, dass man offensichtlich davon ausgehen müsse, dass die für die Verkehrssicherheit zuständigen Behörden des Landkreises und des Landes ihren Aufgaben nicht nachkommen wollen und zudem offensichtlich die in der StVO und VwV-StVO geregelten Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten nicht kennen.

Damit bezieht sich Hoffmann auf eine Information aus dem Verkehrsministerium, wonach die ab­schlie­ßende Entscheidung über den Antrag zur vorübergehenden Anordnung eines Fuß­gänger­über­weges letztlich bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises liegt. Sofern die entsprechende Anordnung erlassen werde, wird die LSBB diese umsetzen und den Überweg errichten. Zwischen beiden Behörden müssten zwar Abstimmungen stattfinden, aber die LSBB ist nicht um eine Ausnahmegenehmigung zu ersuchen, wie vor einigen Wochen geschehen.

Hoffmann berichtet, dass ihm bei einer Besprechung im Juli seitens der Kreisverwaltung zusagt worden sei, dass auch gegen das Votum des LSBB der Zebrastreifen angeordnet würde. Trotzdem ist seitdem nichts passiert.

Frank Winter, der CDU-Vorsitzende der Gemeinde Möser und Parteifreund von Hoffmann, merkt an: „Wie will man solches Verwaltungshandeln den Bürgern vermitteln? Wer führt mit wem im Hintergrund seine Kleinfehde?“

Wolfgang Rust kündigte derweil an, sich an den Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden. Auch eine Demo auf dem Domplatz in Magdeburg schloss er nicht aus. „Eine Stunde demonstriere ich für die alten, für die bedürftigen Menschen.“