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Wasserverband Widersprüche gegen höhere Gebühren

Der Burger Wasserverband hat zum 1. Januar die Gebühren und Entgelte erhöht. Dagegen regt sich offenbar Widerstand.

Von Steffen Reichel 12.02.2016, 10:00

Burg l Auf Nachfrage der Volksstimme erklärte Wasserverband-Geschäftsführer Mario Schmidt, dass die Inhalte der Schreiben nahezu gleich sind. „Insgesamt waren es elf Beschwerden, die eingegangen sind, davon sind bereits fünf zurückgenommen worden. Ich gehe davon aus, dass auch die übrigen Kunden ihre Beschwerde nicht aufrecht erhalten werden“, so Schmidt weiter.

Worum geht es hier? Die Beschwerdeführer bezeichnen „die Erhöhungen bei Trinkwasser um 60 Prozent und bei Schmutzwasser, zentral, um 8,5 Prozent (...) als unverhältnismäßig“. „Ich gehe davon aus, dass Ihnen hier ein grober Fehler unterlaufen ist und bitte Sie, nach Prüfung einen geänderten Bescheid zuzusenden“, heißt es in einem der Volksstimme vorliegenden „Widerspruch“ eines Kunden des Burger Verbandes.

Der Wasserverband sieht allerdings keinen Anlass, die seit 1. Januar geltenden Gebühren und Entgelte zu verändern. Mario Schmidt: „Da ein Widerspruch gegen die Erhöhung der Preise und Gebührensätze des Verbandes nicht möglich ist, haben wir die Schreiben als Widerspruch gegen die Trink- und Schmutzwasserabrechnung 2015 vom 4. Januar gewertet und auf die ,Widersprüche‘ mit einem Informationsschreiben geantwortet“, so Mario Schmidt.

Darin wird erklärt, dass die Trink- und Schmutzwasserpreise für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 „unter Berücksichtigung einer erheblichen Überdeckung der vorherigen Kalkulationsperiode kalkuliert (waren), was wiederum zu den sehr niedrigen Mengenpreisen, insbesondere im Trinkwasserbereich, führte. Da der Verband als Körperschaft öffentlichen Rechts keine Überschüsse erwirtschaften darf, wurden die Überschüsse in der letzten Kalkulationsperiode über die Preise und Gebühren an die Kunden weitergegeben.“

Das bedeutete, dass der Trinkwasserpreis von 1,79 Euro pro Kubikmeter auf 0,80 Euro pro Kubikmeter (zuzüglich sieben Prozent Umsatzsteuer) erheblich gesenkt wurde. Schmidt weiter: „Dass dies in der folgenden Kalkulationsperiode zu einer Kostenerhöhung führen würde, wurde bereits damals kommuniziert.“

Da diese Überschüsse nun weitestgehend abgeschmolzen sind, erfolgte im Rahmen der aktuellen Gebührenkalkulation eine Anpassung mit dem Ergebnis der Festlegung von kostendeckenden Preisen und Gebühren zum 1. Januar 2016. „Diese liegen im Übrigen immer noch unter dem Landesdurchschnitt“, so Schmidt weiter.

Die Leistungsgebühr für das Schmutzwasser sei hingegen seit dem 1. Januar 2010 auf Grund von allgemeinen Kostensteigerungen kontinuierlich leicht gestiegen. Schmidt dazu: „Demzufolge ist die jüngste Preisanpassung verhältnismäßig und entspricht den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Gebührenkalkulation.“

Der Geschäftsführer bietet den Beschwerdeführern und allen anderen Interessierten an, in die Kalkulationsunterlagen einzusehen. Dies sei in den Geschäftsräumen des Verbandes nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Schmidt: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Erhöhung der Trink- und Schmutzwasserpreise korrekt erfolgte und somit ein Widerspruch gegen die Trink- und Schmutzwasserabrechnung 2015 als unbegründet kostenpflichtig zurückzuweisen wäre, entsprechend der Verwaltungskostensatzung des Wasserverbandes Burg.“