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Verträge Pachten für Gärten werden angepasst

Die Pachtzinsen für Gärten im Stadtgebiet Möckern werden angepasst. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dies beschlossen.

Von Stephen Zechendorf 23.03.2016, 06:00

Möckern l Im Gebiet der Einheitsgemeinde werden bislang neue Pachtverträge mit einem jährlichen Pachtzins von zehn Cent pro Quadratmeter abgeschlossen. Dabei wird aber nicht nach der jeweilgen Lage oder der Nutzung unterschieden. Mit der nun beschlossenen Neuregelung soll eine gerechtere Staffelung erreicht werden, heißt es aus der Stadtverwaltung Möckern. Pachtzinsen für Kleingärten nach dem Kleingartengesetz werden somit weiter bei zehn Cent liegen. Um die Arbeit der Kleingartenvereine zu fördern und den Leerstandtrend nicht zu begünstigen, soll hier zunächst keine Zinserhöhung erfolgen.

Anders dagegen privat genutzte Gärten, welche dem Zweck dienen, landwirtschaftliche Erzeugnisse zu erzeugen und nicht dem Kleingartengesetz unterliegen. Sie sollen mit 15 Cent verzinst werden. Hier heißt es in der Begründung: es solle eine Anpassung an die Lebensverhältnisse erfolgen. Diese Grundflächen dienten einer höheren Lebensqualität.

Für Gärten, die dem Zweck der Erweiterung des Wohngrundstückes dienen, wird eine Bodenwertverzinsung herangezogen. Zahlreich gebe es den Sachstand, dass etwa um Wohngrundstücke herum mehr Fläche genutzt werde, als die Grenzen des Flurstückes dies vorsehen. Gemeint sind alte Vorgärten, alte Einzäunungen und Nutzungen aus früheren Zeiten, „in denen die Vermessung und der Eigentum an Grund und Boden nicht den Stellenwert wie heute hatten.“

Hier soll künftig der halbe Bodenrichtwert mit fünf Prozent Verzinsung als jährlicher Pachtzins herangezogen werden.

Auch das Thema Überbauungen wird erfasst. Diese haben Bestandsschutz, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgten. Eigentlich gibt es hierfür eine sogenannte Überbaurente. Im Gebiet der Stadt Möckern soll stattdessen der Bodenrichtwert mit einer fünfprozentigen Verzinsung herangezogen werden.

Auf Nachfrage erklärte Stadtbürgermeister Frank von Holly im Hauptausschuss, dass es nicht um die kommunalen Grundstücke gehe, bei denen Anwohner im Ehrenamt die Pflege des öffentlichen Grüns übernommen hätten.