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Burger Innenstadt Wieder Vorfahrt für Fußgänger

In der Burger Fußgängerzone werden am 18. April die neuen Poller an drei Einfahrten aktiviert.

Von Mario Kraus 13.04.2016, 11:00

Burg l In der Fußgängerzone der Schartauer Straße müssen Spaziergänger derzeit aufpassen, um nicht urplötzlich von einem Fahrzeug angefahren zu werden. Denn seit Monaten – auch aufgrund der defekten Polleranlage – wird der Bereich zunehmend von Autofahrern genutzt. Und sei es, um mal schnell etwas zu essen zu holen.

Dieser Zustand sorgt immer wieder für Kritik – und soll ab 18. Juni ein für allemal beendet werden. An diesem Tag nämlich will die Stadt die neue, rund 80 000 Euro Polleranlage am Markt, an der Magdeburger Straße und Blumenthaler Straße aktivieren. „Nach 15-jährigem Betrieb der alten Anlage mit zahlreichen Reparaturen und Ausfällen war diese Investition dringend nötig, damit die Fußgänger in einer Fußgängerzone wieder Vorfahrt haben“, begründet Bürgermeister Jörg Rehbaum (SPD).

Um auch Klarheit zu schaffen, welcher Bereich genau zur Fußgängerzone gehört und wer diese benutzen kann, hat die Stadt mittlerweile das entsprechende Verwaltungsverfahren mit der so genannten Teileinziehung der Schartauer Straße abgeschlossen. Was nichts anderes heißt, als einem bestimmten Stadtgebiet den Verkehr zu entziehen.

Das Procedere sei auch nötig gewesen, weil derzeit rund 250 Nutzer im Besitz einer Magnetkarte für die alten Poller sind und die Schartauer Straße zu allen Tag- und Nachtzeiten nutzen. Angesichts dieser Zahl könne von einem verkehrsberuhigten Bereich nicht die Rede sein, so Elke Gebser vom Bau-Fachbereich der Stadtverwaltung.

Grundsätzlich dürfen alle berechtigten Personen in die Fußgängerzone einfahren. Das betrifft innerhalb der Fußgängerzone wohnende Bürger sowie andere Personen, die einen Stellplatz beziehungsweise eine Garage nachweisen können, die ausschließlich über die in der Fußgängerzone liegenden Straßen erreichbar sind. Diese Anwohner können eine Genehmigung zur Nutzung der Poller bzw. Schartauer Straße in der Stadtverwaltung, Alte Kaserne 2, Fachbereich 2 (Recht und Ordnung), stellen. Je Fahrzeug wird eine Genehmigung erteilt.

Darüber hinaus Lieferverkehr zu den neuen Lieferzeiten. Und zwar werktags von 6 bis 9 und 12 bis 14 sowie 18 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 6 bis 9 und 18 bis 20 Uhr. Ein Parken in diesem Bereich ist nicht erlaubt.

Wichtig ist auch: Die Absenkzeiten der neuen Poller verteilen sich werktags auf sieben Stunden und sonn- und feiertags auf fünf Stunden. Auf diese Weise soll eine Befahrung ohne Einschränkungen wie aktuell vermieden werden. Ausnahmegenehmigungen müssen beim Landkreis (nicht in der Stadtverwaltung) beantragt werden.

Radfahrer können wie bisher auch den Abschnitt von 18 bis 9 Uhr befahren, in den übrigen Zeiten muss das Rad geschoben werden.

 

Die neuen Poller sind vollständig absenkbar. Fahren beispielsweise Lieferfahrzeuge in den Bereich ein, muss eine manuelle Taste betätigt werden. Ist die Ampel grün, kann gefahren werden. Beim Ausfahren senkt sich der Poller automatisch. „Ein- und Ausfahren darf immer nur einzeln erfolgen“, erläutert der zuständige Stadtverwaltungsmitarbeiter Maik Stachowiak.

Anwohner und Anlieger, die innerhalb der Fußgängerzone einen Stellplatz bzw. eine Garage haben und deren Zufahrt nur über die Schartauer Straße zu erreichen ist, erhalten gegen eine Gebühr einen personalisierten Chip oder eine Karte (Scheckkartenformat).

Die neue Regelung bezeichnete Anwohner, Geschäftsinhaber und Stadtrat Dr. Udo Vogt als „nicht gut“. Es sei vielmehr notwendig, diese „an die Lebenswirklichkeit anzupassen“. So müssten die Einwohner grundsätzlich eine Genehmigung zum Befahren erhalten. Außerdem sei es ratsam, die Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für Taxen großzügig zu gestalten. „Es gibt viele ältere Bürger, die beispielsweise in die Stadt fahren wollen und darauf angewiesen sind.“

Außerdem würden die Wohnungen in diesem Innenstadtbereich unattraktiver, sollte es bei den geplanten Vorgaben so bleiben.