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Antrag wird gestellt Schluss mit dem Brennverbot

Die Stadtverwaltung Möckern will beim Landkreis die Aufhebung des Brennverbotes für Grünschnitt beantragen.

Von Stephen Zechendorf 22.06.2017, 07:00

Möckern l In der Sitzung des Möckeraner Stadtrates am Dienstagabend sprach Frank von Holly von einem „CO2-Wahnsinn“, der aktuell im Landkreis betrieben werde. „Die Leute fahren zehn Kilometer, um das Zeug herzubringen, es rottet über Wochen und Monate vor sich hin, es stinkt und auch dort entsteht CO2. Die AJL fährt es dann weg und es erfolgt keinerlei energetische Verwertung, also nichts näherungsweise Sinnvolles.“

Würden es die Leute dagegen in ihren Gärten verbrennen, entsteht genauso viel CO2 wie beim Verrotten, ist Frank von Holly überzeugt. Der Stadtoberste spricht von einer „identischen CO2-Bilanz. „Wir würden all die Diesel- und Benzinkraftstoffe sparen, neben der Arbeitszeit und dem Ärger und allem drum und dran.“

Die jetzige Form der Grünschnittbeseitigung sei eine „absolut negative CO2-Bilanz“, so von Holly. „Das ist der größte Irrsinn. Wenn wir den Grünschnitt sammeln und etwa einer Biogasanlage zuführen würden und die Holzstoffe einer Verbrennung, dann könnte es sein dass ein positiver Wert rauskäme. Ich habe mir Biogas-Anlagen angesehen, wir reden da von Dimensionen, selbst da werden wir es nicht schaffen, die CO2-Werte, die wir auf der Straße verbrauchen, in Wärme oder Strom umzusetzen.“

Aktuell steht im Landkreis Jerichower Land die Frage im Raum, wie es nach Ablauf des Jahres mit den Grünschnittplätzen im Landkreis weitergehen soll. „Dieses unsinnige Brennverbot ist Grundursache all unseres Übels zum Thema Grünschnittplätze, welches wir in den vergangenen Wochen und Monaten diskutiert haben.“, stellte Frank von Holly am Dienstagabend fest. Es sei an der Zeit, mit besagtem Antrag einen neuen Weg vorzuschlagen.

Der Landkreis Jerichower Land hatte vor einigen Jahren die Ausnahmegenehmigung kassiert, mit welcher es zu bestimmten Zeiten erlaubt war, trotz bestehendem Brennverbot, Gartenabfälle zu verbrennen. Wegen derQualmentwicklung und der damit einhergehenden Geruchsbelästigung und dem Ausstoß von Kohlenstoffdioxid, wurden das Brennverbot ganzjährig.

Um einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken, haben in Paris im Jahr 2015 weltweit 195 Staaten einen globalen Aktionsplan abgeschlossen, der die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsiusbegrenzen soll. Ziel dieses allgemeinen, rechtsverbindlichen weltweiten Klimaschutzübereinkommens - kurz Pariser Abkommen – ist es, dass von 2050 an weltweit nicht mehr Kohlendioxid ausgestoßen als gleichzeitig absorbiert wird. Dieses Verhältnis wird als „CO2-Neutralität“ bezeichnet.